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Pfändungsschutzkonto / P-Konto

39 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Liebe/r @P-Konto,

 

Nummer 1: Dies ist ein Forum für alle, Forderungen nach "bitte alle Beiträge löschen, die ich nicht lesen will" sind hier fehl am Platz.

 

Nummer 2: Was willst du denn nun erreichen? Du hast deine Geschichte jetzt mindestens 3mal wiederholt. Das @Social-Media-Team hat dir bereits gesagt, dass du dich an den Kundenservice wenden möchtest. Das ist dein einziger Weg.

Wenn du eine direkte Frage hast ("Ist es rechtens, dass ...?", "Wie ist XY geregelt?"), dann stelle sie doch einfach. Es kann nur sein, dass dir niemand eine vernünftige Antwort geben kann -- eine rechtlich verbindliche sowieso gar nicht.

 

Beste Grüße,

Necoro

 

P.S.: on Masse  --> en masse. *scnr*

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

!die ich nicht lesen will! das habe ich nicht geschrieben! es gibt bestimmt auf dieser Welt noch andere die das gleiche Problem haben und die müßen dann alle die nicht Hilfreichen Antworten lesen.

 

Meine Frage steht ganz klar und deutlich in meinen Beiträgen. Und der Kundenservice konnte es auch nicht klären, aber das hatte ich ja auch schon geschrieben, (upps, jetzt habe ich das zwar nicht zum dritten mal, aber zum zweiten mal geschrieben) Bitte erst alles lesen und dann losböllern.

 

Ich mache meine Frage für alle die das gleiche Prboblem haben und für die unverstehenden Menschen ganz kurz:

 

Es geht um ein Pfändungsschutzkonto, das mit einem Pfandfreien Sockelbetrag von 1957,46 Anwaltlich beantrag wurde.
Dieser Betrag war niemals auf dem Konto.
Obwohl in den zwei Jahren nur weniger als das zustehende Minimum an Geldeingang zu verzeichnen ist oder Monate lang sogar gar kein Geldeingang, wird trotzdem gepfändet.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@P-Kontoschrieb:

Es geht um ein Pfändungsschutzkonto, das mit einem Pfandfreien Sockelbetrag von 1957,46 Anwaltlich beantrag wurde.
Dieser Betrag war niemals auf dem Konto.
Obwohl in den zwei Jahren nur weniger als das zustehende Minimum an Geldeingang zu verzeichnen ist oder Monate lang sogar gar kein Geldeingang, wird trotzdem gepfändet.


Das ist ist eine Aussage, keine Frage. Willst du wissen, ob das (wahrscheinlich) rechtens ist? Willst du wissen, was die Gesetze dazu sagen? Willst du wissen, ob andere die gleichen Probleme haben? Man kann nur raten.

 

Aber trotzdem danke für die Zusammenfassung, das liest sich gleich viel konkreter.

 

Edith sagt nach Lesen des folgenden Beitrages: Die Frage ist "Seit wann darf man Wohn-/Kindergeld pfänden?" (s. erster Beitrag).

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

Ja und schon sind wir an dem Punkt wo niemand mehr alles liest,
weil einfach zu viele andere Antworten vom Thema ablenken.
! Meine Frage steht im ersten Beitrag !

dg2210
Legende
6.155 Beiträge

@Necoroschrieb:

 

Edith sagt nach Lesen des folgenden Beitrages: Die Frage ist "Seit wann darf man Wohn-/Kindergeld pfänden?" (s. erster Beitrag).


Diese Frage lässt sich dank Google beantworten: mindestens seit dem 28.06.1999

 

 

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

Ja Google sagt dazu mal so und mal so, da weiß man ja schon gar nicht mehr was man glauben soll.
Mal heißt es:  ja darf gepfändet werden und mal nein darf nicht gepfändet werden, weils Zweckgebundene Zahlungen sind.
Ich dachte ja wenn ich an die "Quelle" gehe, also meine Bank oder hier nachfrage dann könnten mir das die Bankmitarbeiter genau sagen,
denn die Mitarbeiterin am Telefon hat sich nicht dafür interesiert das da nur Kindergeld und Wohngeld aufm Konto ankommt, sie sagte das hätte sich zusammen gespart.
Wie sollten sich die 60,23 denn zusammen sparen? dieser Betrag war zwei Jahre lang eingefroren, den hat niemand zusammen gespart.

dg2210
Legende
6.155 Beiträge

@P-Kontoschrieb:

Ja Google sagt dazu mal so und mal so, da weiß man ja schon gar nicht mehr was man glauben soll.


Hast du wirklich ein echtes Anliegen oder bist du nur ein gewöhnlicher Troll?

 

Deine ursprüngliche Frage war, seit wann Pfändungen möglich sind (Dank an @Necoro für das Herausarbeiten der Frage).

 

Diese Frage habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und dir sogar gesagt, wo man weitere Informationen findet.

 

Ich hätte erwartet, daß du entweder sagst "Ok, Danke. Die Frage ist beantwortet" oder dich substantiell mit der Antwort auseinandersetzt.

 

Stattdessen fängt du an, an Google herumzunörgeln.

 

 

 

 

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

"seit wann Pfändungen möglich sind"

 

Gehts mir gut? Ja ich glaube schon, ist mir egal in welchem Jahr man angefangen hat zu pfänden!

Die  Frage bezieht sich nur dadrauf:

Ob man Kindergeld und Wohngeld pfänden darf, wenn man nur Kindergeld und Wohngeld als Einkommen hat (das ja schon weit unter irgend einem Pfändungsfreien Betrag liegt)  nicht auf ein Datum seit wann gepfändet wird.

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @P-Konto,

wie schon ausgeführt, wird dir dies aber nur ein Anwalt beantworten können. Eine schnelle Sichtung der Gesetze zeigt, dass KG und WG nicht pfändbar sind (§54 SGB I), es gibt aber auch noch zig andere Gesetze die da mit reinspielen.

 

Ich denke, dass etwas in der Art "Geld was mal unpfändbar war und lange rumliegt wird pfändbar, da nun Kontoguthaben" vorliegt (vgl. auch https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/umfang-der-pfaendung-von-guthaben-auf-...).

 

Aber, ich wiederhole mich, richtig beantworten kann das nur ein Fachanwalt.

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

Vielen Dank. Im Internet steht das Kindergeld das auf einem P-Konto ist nicht Pfändbar ist,
aber die Comdirect hat die 60,23 trotzdem nach zwei eingefrorenen Jahren freigegeben.
Die 60,23 war ja kein Guthaben, das war durch die Pfändung ja nur still gelegt,
sonst hätte ich das schon längst ausgeben, denn von einmal Kindergeld und Wohngeld bleibt nichts übrig, da kann man noch so sparsam sein.
Mein Anwalt hat das P-Konto beantragt und genau eingetragen wie viel drauf darf, waren so etwas über 1900, die sind aber nie da drauf gewesen.
Aber ist auch echt schon egal, ich wollte mit dem Thema ja unter anderem auch andere Mütter warnen,
das es Banken gibt die einem sogar weit unter dem Minimum lebenden Menschen die letzten Cent wegnehmen lassen.
Ich habe das Konto gekündigt, aber die sagen sie können das erst löschen wenn die 1,88 Euro weg sind,
tja und ich werde im Traum dieser Bank keine Kontonummer mitteilen.
In meinem Bekanntenkreis hat sich nun schon rumgesprochen das die ans Kindergeld und Wohngeld dran sind,
die wissen das ich da nichts angespart habe das das Konto seit einem Jahr mit den 60,23 brach rumliegt,
also nichts mit Guthaben oder erspartem, deshalb verliert diese Bank demnächst noch einen Kunden.