Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pfändungsschutzkonto / P-Konto

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

Ich habe seit Mai 16 ein Pfändungschutzkonto, genutzt hat das aber nichts.
Einkommen habe ich nur Kindergeld und Wohngeld.
Ich habe kurz danach aufgehört dieses Konto zu benutzen weil mir das zu blöd war immer die 60,23 zu Unrecht(liegt beim Anwalt) "still gelegten " Euro zu sehen.
Ende 2016 hat die Bank sich von den 60,23 einfach 0,70 Cent abgebucht für den Jahreskontoauszug, den ich ja nicht gelesen habe weil nichts passiert ist.
Da waren es dann nur noch 59,63, ach her je das hätte ja gar nicht für die Pfändung gereicht.
Nach vielen Monaten kein Geldeingang und keiner Kontobewegung, zahlte mir meine Versicherung 2,48 zurück und 20,38, da schrieb ich die an und sie holten die 20,38 innerhalb von 4 Wochen zurück.
Das war im Oktober 17, da waren es dann 62,11, bis Februar 18, immer noch kein Geldeingang und kein Geldausgang.
Am 6.2.18 werden von der Bank die 60,23 einfach ohne Ankündigung an den angeblichen Schuldner überwiesen.

Seit wann darf man Kindergeld/Wohngeld Pfänden?

39 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

@Necorohat Recht! In der aktuellen Fassung des §54 SGB I ist das Wohngeld explizit aufgeführt (mit genau definierten Ausnahmen).

 

Meine obige Antwort  müsste genauer lauten: Die Pfändbarkeit des Wohngeldes war ab Juni 1999 unstrittig bis zur Änderung des §54 SGB I zu einem späteren Zeitpunkt.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@P-Konto

 

Wie gesagt, der vorfall ist bedauerlich, allerdings ist Geld=Geld unabhägig vom absender, es scheint ja gerade so als würde sich keiner wirklich mit dem Thema auskennen, und ich denke einfach mal, das ein P-Konto einfach verhindert, das du dem Geld hinterherrennen musst, wenn es erst einmal gepfändet ist. Und wahrscheinlich hättest du innerhalb dieser zwei Jahre nachweisen müssen, das dieses Geld nicht Pfändbar war, sodass die Bank es wieder frei gibt. Ich denke leider das du hättest aktiv werden müssen.

 

Auch die comdirect muss sich leider an die gesetzlichen Vorschriften halten, und weder die community Mitglieder noch die Moderatoren haben einblick auf dein Konto, und somit kann dir hier keiner genau sagen, warum es eingefroren wurde.

 

Was mich ein wenig "stutzig" macht, ist das dieses hier ein P-Konto ist, du dieses aber seit geraumer Zeit nicht mehr nutzt, und somit vermutlich ein weiteres P-Konto hast (ist scheinbar möglich, aber illegal), aber wenn es möglich ist mehrere zu haben, wäre da die Problematik, das jede Bank nur für sich Kontrollieren kann, ob der Pfändungsfreie betrag nicht überschritten wird.

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge


Beweisen? Was denn? Ich habe eine Bescheinigung vom Anwalt (liegt der Bank vor).
Inhalt:
Ermittlung des pfändungsfreien Betrag
Grundfreibetrag 1045,04
weiterer Freibetrag 393,30
weiterer Freibetrag 219,12
Kindergeld 190,00
andere Geldleistungen für Kinder z.B Kindergeldzuschlag 140,00
Pfändfreier mtl. Sockelbetrag 1957,46.

Mit einmal Kindergeld und Wohngeld kommt man in keinem Monat auf so einen Betrag.
Und trotzdem hat die Bank das Geld freigegeben, da haben dann auch keine gesetztlichen Vorschriften genutzt.

Und die Mitarbeiterin die ich am Telefon hatte,
hat gesehen das nur Kindergeld und Wohngeld eingegangen ist und sie hat trotzdem behauptet, es hätte sich zusammen gespart.

Ein zweites P-Konto? Für was? ich habe gar kein Konto mehr. Bares ist wahres.

Floppy85
Experte ★★★
580 Beiträge

Eine Frage, die sich mir immer gestellt hat: Was hat der P-Konto Inhaber getan, um Pfändungen zu vermeiden bzw. Außenstände auszugleichen ? Ich finde, dass P-Konto hat es Gläubigern schwerer gemacht, an ihr Geld zu kommen und nen Freibetrag von knapp 1.900 € ist schon nicht übel - unsere Rechtssprechung ist da sehr fair - in anderen Ländern sähe es anders aus und trotzdem schimpft der Deutsche Michel (nicht auf Sie bezogen!) wegen Ungerechtigkeiten.

 

Eine Geschichte eines ehemaligen Kollegen bringt es ganz gut auf den Punkt: P.Konto Inhaber hebt sein Geld komplett ab, um danach eine Bareinzahlung zugunsten Dritter zu machen - Hier: das monatl. Sky-Abo (Überlebenswichtig !!!)  

Als das P-Konto damals eingeführt wurde, hatte ich schon den Verdacht, dass die Leute denken "mit nem P-Konto kann mir nixmehr gepfändet werden, also brauch ich meine Schulden auch nicht zurückzahlen" - vor allem, wenn das monatl. Einkommen innerhalb des Freibetrages liegt.

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

...mit meinem auch von den Mods beanstandeten Post hatte ich versucht, den Lauf des Threads in die richtige BahnSmiley (fröhlich) zu bringen.  Denn die einfache  Antwort auf die gestellte Frage lautet schlicht und einfach: Nein. Es muss also irgendeine Besonderheit geben, die nur der Thread-Verfasser kennt... oder es handelt sich schlicht und ergreifend um einen Maschinenfehler, der möglicherweise auf unzutreffenden menschlichen Eingriffen beruht.

Wie die weitere Entwicklung zeigt, ist die aufgeworfene Frage bereits mehrfach beantwortet und trotzdem meldet sich der Thread-Verfasser immer wieder. Ich verstehe das nicht; vielleicht, weil ich tatsächlich kannitverstaan bin/heiße.

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Zur Vertiefung: https://www.jurion.de/urteile/bgh/2014-12-04/ix-zr-115_14/

 

Kurzfassung: Das P-Konto ist kein "versteckes Sparbuch", sondern dient zur Bestreitung des  Lebensunterhalts. Überschüssige Gelder stehen den Gläubigern zu. 

Wolv
Experte ★★
489 Beiträge

@dg2210...Hut ab - Chapeau - ich denke, das ist die Lösung für das Rätsel. Wirklich großartig, das Du Dir die Zeit zur Recherche genommen hast - toll.

Nun wissen wir alle mehr und konnten eine Wissenslücke schliessen!

P-Konto
Autor ★★
12 Beiträge

@ chairman_1
Erstens: Ich brauche keine Lebensberatung!
Zweitens: Ich lasse mir doch nicht von Ihnen den Mund verbieten, so lange ich beim Thema bleibe werde ich weiter schreiben.

@dg2210
Offensichtlich ist es doch ein Sparbuch wo die Bank von nichts Geld anspart.

@Wolv und @ehemaliger Nutzer
Ich habe endlich Antwort von einer Bankmitarbeiterin (kopiere den Text):
Bank:
Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zur Feststellung des verfügbaren Betrags eines Pfändungsschutzkontos mit Pfändung sind sowohl Begrenzungen in der Höhe als auch bezüglich der Frist,
in der freies Guthaben verfügt werden muss, zu beachten.
Sofern verfügbares Guthaben nicht in dem Kalendermonat verfügt wird,
in dem es erstmalig zur Verfügung gestellt wird, kann es noch bis zum Ende des Folgemonats verfügt werden.
Bleibt auch nach Ablauf des letztgenannten Kalendermonats Guthaben unverbraucht, so wechselt der Status dieses Guthabens und wird auskehrbar.
Bei weiteren Fragen bitten wir Sie um Verständnis, dass comdirect keine Rechtsberatung leistet.

Ich:
Dann senden Sie mir bitte eine Auflistung von welchem Guthaben Sie sprechen.
Das Konto steht seit vielen Monaten nutzlos da, ausser 60,23 war da nichts drauf und die konnte ich nicht verbrauchen weil Ihr die eingefroren habt.

Bank:
wir haben Ihnen bereits mehrfach und ausführlich mitgeteilt, wieso es zu dieser Drittschuldnerzahlung kam.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit, bezüglich der von uns vorgenommen Drittschuldnerzahlung, wenden Sie sich an einen Rechtbeistand. Wir betrachen diese Angelegenheit als erledigt an.
Wir möchten Sie höflich bitten, von weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit anzusehen.

Ich:
Ausführlich? Dann nennen Sie mir doch bitte wann und wie hoch das abgebliche
verfügbare Guthaben gewesen sein soll? In welchem Monat und in welcher Höhe?

Bank:
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jetzt bitte an einen Rechtsbeistand.

Ich hab mal selbst "Ausfürlich" nach geschaut. (ich gehe mal zurück bis Aug 16)

Die Kontoauszüge sagen:

22.2.18 Kontostand         + 1,88
06.02.2018 Auszahlung -60,23
Drittschuldnerzahlung
1.2.18 Kontostand           +62,11
31.12.17 Kontostand        +62,11
1.12.17 Kontostand          +62,11
10.11.2017 Auszahlung   -20,38
Versicherung
1.11.17 Kontostand          +82,49
09.10.2017 Einzahlung  +20,38
Versicherung
06.10.2017 Einzahlung   + 2,48
Versicherung
1.9.17 Kontostand           +59,63
07.08.2017                       + 0,10
Kontoübertrag
31.03.2017 Kontoführung - 0,70
Saldo nach Abschluss     +59,53
3.8.16 Kontostand            +62,11

Man bedenke das seit Mai 16, die besagten 60,23 eingefroren waren.

 

 

Wolv
Experte ★★
489 Beiträge

@P-Konto...danke für Deine Aufstellung - entschuldige, das ich erst so spät antworte, ich bin nicht so oft in den Threads der Community unterwegs.

So wie ich es jetzt sehe, ist folgendes passiert:

 

Da gab es eine Gläubigerrechnung über 60,23 € die der Bank vorlag!

 

Diese 60,23€ konnten ewig nicht von Deinem Konto abgebucht werden,

da Dein Konto meistens nicht über ein Guthaben von 60,23€ verfügt hat.

 

Erst wenn Dein Konto LÄNGER !!! wie 2 Monate ein Guthaben aufweist, das

höher ist wie 60,23 € !!! muss die Bank automatisch den Betrag an den Gläubiger

überweisen.

 

Du hattest im Monat Dezember 2017 auf Deinem Konto ein Guthaben von 62,11€.

Dieses Guthaben von 62,11€ hattest Du auch im Januar 2018 auf Deinem Konto.

 

Somit war das Guthaben von 62,11€ 2 Monate auf Deinem Konto!

 

Ab dem dritten Monat werden diese nicht verbrauchten 62,11€ automatisch an Gläubiger FREIGEGEBEN, da du es nicht zur Bestreitung Deines Lebensunterhaltes verbraucht hast.

 

Weshalb die Bank Dein Guthaben EINGEFROREN hat, kann ich Dir nicht sagen, da fehlt mir der Schriftverkehr.

 

 

 

 

 

Tiamick
Einsteiger
1 Beiträge

Es versteht doch kein Mensch, was das für ein Sachverhalt sein soll, der hier beschrieben wird. Anscheinend wird das Konto wohl gar nicht für den monatlichen Geldeingang genutzt oder was soll das bedeuten?