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PIN-Eingabe beim Kontaktlosen Bezahlen von Kleinbeträgen

22 ANTWORTEN

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

@kammann

Und da die Haftung bei der Bank liegt darf diese keine weitere Absicherung einbauen?


Bisher bestand die "Absicherung" bei Girocard in einem geschlossenem System, das als Insellösung nur in Deutschland zur Verfügung steht. Damit ist das Risiko für die Banken kontrollierbar, da der Händler auch ein deutsches Konto unterhalten muss und somit im Mißbrauchsfalls ziemlich schnell identifiziert werden könnte. Bei Kreditkarten ist aufgrund des weltweiten Einsatzes schon immer ein Risikozuschlag enthalten, den die Händler in Form einer höheren Gebühr bei der Kartenakzeptanz tragen.
Diese Risikoabsicherung hat sich bei den Kreditkarten seit Jahren bewährt und der Kunde profitiert von einer einfachen Handhabung (unbegrenzt kontaktlos bis 50€, über Google Pay sogar bis zum Verfügungsrahmen)- ohne Haftungsrisiko beim Kunden.

Bei Girocard kontaktlos gibt es unterschiedliche Absicherungen - die Comdirect hat die Variante mit der PIN-Eingabe bei jeder 5. Bezahlung gewählt, andere Banken sehen eine PIN-Eingabe bei einem bestimmten kummulierten Umsatz vor, andere wiederum haben (angeblich) keine Limits.

Persönlich finde ich die Variante der PIN-Eingabe nach jeder 5. Zahlung als unzumutbar - weder möchte ich meine kontaktlosen Bezahlvorgänge zählen noch möchte ich beim Bezahlvorgang an der Kasse den Verkehr aufhalten, in dem ich einen eigentlich schnellen Bezahlvorgang durch einen -aus meiner Sicht - unnötigen Steckvorgang+PIN Eingabe ausbremse. Daher nutze ich inbesondere bei Kleinbeträgen immer die Kreditkarte.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

@kammann

Die girocard hat mit dem Zusatz Maestro oder V-PAY schon immer im Ausland funktioniert. Also nix mit Insellösung und überschaubares Risiko.

Auch bei der Visa muss nach 5x kontaktlosem zahlen die PIN eingegeben werden. Ja die Visa muss dabei nicht gesteckt werden.

Karte stecken und PIN eingeben dauert nicht länger als 5 Sekunden also daran wird es im Supermarkt nicht scheitern.

Nach Deiner Argumentation könnte ich auch sagen das ja meine Autoversicherung das Risiko trägt und ich durchaus ein, zwei mal im Jahr in den Gegenverkehr fahren könnte.

Du hast Deine Meinung und ich habe meine. Thema erledigt.

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@Raphael77  schrieb:

Ok, gerade habe ich das graue Kleingedruckte entdeckt.


Auch wenn es ein wenig OT ist, aber warum wird so etwas eigentlich im gruen Kleingedruckten versteckt? Gibt es einen plausiblen Grund dafür? Ist doch nicht wirklich kundenfeundlich, oder?

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@Elbblick  schrieb:

@Raphael77  schrieb:

Ok, gerade habe ich das graue Kleingedruckte entdeckt.


Auch wenn es ein wenig OT ist, aber warum wird so etwas eigentlich im gruen Kleingedruckten versteckt? Gibt es einen plausiblen Grund dafür? Ist doch nicht wirklich kundenfeundlich, oder?


Ja, weil diese Information derart unwichtig ist, dass Sie auf Seite 1 eines Hochglanzprospektes nichts verloren hat, deshalb!

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@kammann  schrieb:

@Goliath74  schrieb:

@N1C0

Wenn Dir einer die Karte zockt und 5x 25 Euro kontaktlos gezahlt hat wirst Du froh sein das ein tolles Feature so verhunzt wurde.


Da die Haftung für unberechtigte Kontaktlos-Zahlungen bei der Bank liegt, ist die von der comdirect gewählte Zwangs-Pin-Steckfunktion einfach nur kundenunfreundlich. Wenn man Pech hat macht der Händler beim Stecken auch noch ELV, d.h. man muss einen Beleg unterschreiben und setzt mangels PIN-Eingabe nicht den Zähler für Kontakloszahlungen zurück. Damit ist der Hauptvorteil "Schnelles Bezahlen"obsolet.

Abhilfe: Kontaktlose Kreditkarte verwenden, da gibt es solche Gängeleien nicht.

 

 

 

 


Das ist kompletter Nonsens. Unglaublich wie hier manche denken... das Beispiel von Goliath mit der Autoversicherung ist genau richtig.

Und wenn der Händler ELV macht und den "Zähler für Kontakloszahlungen" nicht zurücksetzt (was er weder kann noch darf) sind die Zahlungen im Betrugsfall sogar doppelt sicher: ELV bedeutet dann Unterschriftenfälschung (die versichert wäre) und die Karte ist kontaktlos ebenfalls nicht mehr einsetzbar.

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

Meinst Du.  

 

[Und warum der Brüllbalken am Satzende? Bist Du Oberlehrer oder Besserwisser?]

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Brüllen wird in Communitys eigendlich durch GROSSBUCHSTABEN gekennzeichnet und nicht durch ein Ausrufezeichen.

@Smurfist kein Oberlehrer oder Besserwisser. Er hat einfach nur recht.

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

@Smurf  schrieb:


ELV bedeutet dann Unterschriftenfälschung (die versichert wäre)

Sicher nicht. Bei ELV erhält der Händler im Falle einer Rückgabe der Lastschrift von der Bank die Adresse des Karteninhabers. Wenn ein Betrüger ein Konto eröffnet hat oder der Kontoinhaber insolvent ist, bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen. Ist die Karte hingegen gestohlen, dann erhält der Karteninhaber Post von diversen Inkasso-Unternehmen mit denen er sich einzeln herumärgern darf - manche verlangen eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt, andere eine eidenstattliche Versicherung und andere melden die Forderung (unerlaubt) der Schufa. Wehrt man sich als Bestohlener erfolgreich gegen diese Forderungen, dann geht der Händler wiederum leer aus. Bei einem Bekannten wurde die Karte nach einem Diebstahl knapp 30x eingesetzt - übrigens noch Wochen nach der Sperre der Karte bei der Bank. Gerade kleine Händler sparen sich nämlich die Kosten für den Abgleich mit Sperrlisten und den Inkassounternehmen ist es egal, ob die Verfügung vor oder nach der Kartensperre erfolgte.

ThoR
Autor
1 Beiträge

Hallo ,

 

verstehe das nicht, warum Ihr das macht. Der ganze Spaß geht damit vor die Hunde und das Thema Karte wird wie Bargeld gentzt triffts ja auch nicht mehr zu. Ich erwarte einfach 5x Nutzen, dann Pin. Oder wenn Ihr bei > 25€ den Pin abfragt, das ihr dann den Kartencounter wieder auf 0 stellt. Ging ja mal...

 

Gruß

ThoR 

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@kammann  schrieb:

@Smurf  schrieb:


ELV bedeutet dann Unterschriftenfälschung (die versichert wäre)

Sicher nicht. Bei ELV erhält der Händler im Falle einer Rückgabe der Lastschrift von der Bank die Adresse des Karteninhabers. Wenn ein Betrüger ein Konto eröffnet hat oder der Kontoinhaber insolvent ist, bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen. Ist die Karte hingegen gestohlen, dann erhält der Karteninhaber Post von diversen Inkasso-Unternehmen mit denen er sich einzeln herumärgern darf - manche verlangen eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt, andere eine eidenstattliche Versicherung und andere melden die Forderung (unerlaubt) der Schufa. Wehrt man sich als Bestohlener erfolgreich gegen diese Forderungen, dann geht der Händler wiederum leer aus. Bei einem Bekannten wurde die Karte nach einem Diebstahl knapp 30x eingesetzt - übrigens noch Wochen nach der Sperre der Karte bei der Bank. Gerade kleine Händler sparen sich nämlich die Kosten für den Abgleich mit Sperrlisten und den Inkassounternehmen ist es egal, ob die Verfügung vor oder nach der Kartensperre erfolgte.


Sagte ich doch, ist versichert...