05.11.2018 11:31 - bearbeitet 05.11.2018 11:52
Hallo,
Durch Heirat hat sich mein Nachname geändert. Das ausgefüllte Namensänderungsformular samt Scan meines neuen Personalausweises hatte ich per Mail geschickt. Ich erhielt darauf die im Forum bereits kritisierte Information, dass dies postalisch geschehen müsse:
Senden Sie uns das von Ihnen eingescannte Formular postalisch. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihrer Namensänderungsurkunde.
Daher habe ich das vor einiger Zeit getan. Heute habe ich am Telefon erfahren, dass die comdirect sich über Bundesgesetze (z.B. Geldwäschegesetz, §12: Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung) hinwegsetzt und den Personalausweis nicht als Namensnachweis akzeptiert. Die Chefin des nächstgelegenen Bürgeramtes war verwundert. Eine Namensänderungsurkunde kenne Sie nicht und der Personalausweis müsse eigentlich akzeptiert werden. Die am Telefon erwähnte Eheurkunde enthält persönliche Informationen über meine Ehefrau, die Hochzeit und die Trauzeugen, welche Sie nichts angehen. Eine andere Namensänderungsurkunde gibt es bei meinem Bürgeramt nicht. Da auf meinem neue Personalausweis auch der Geburtsname steht, ist eigentlich alles eindeutig.
Wieso akzeptieren Sie meinen deutschen Personalausweis nicht als Nachweis meines Namens?
Grüße
am 05.11.2018 12:36
am 05.11.2018 12:36
Hallo @namechanger,
herzlich Glückwunsch zur Heirat und natürlich auch herzlich willkommen in der Community! 🙂
Manchmal machen Banken ja Dinge, die ziemlich kompliziert erscheinen. Das liegt dann aber nicht daran, dass wir dir als Kunden das Leben schwer machen, sondern an schnöden Regularien, denen wir unterliegen.
Wir benötigen eine Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht. In deinem Fall also die Heiratsurkunde. Hintergrund ist, dass wir die Namensänderung eines Kunden nachhalten müssen, um diese auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen zu können. Da wir deinen Personalausweis nicht abspeichern dürfen, bleibt uns nur der Ausweg über eine amtliche Urkunde.
Viele Grüße, Mario
am 05.11.2018 13:37
Hallo Mario (@SMT_Mario),
Erstmal vielen Dank für die Glückwünsche! Vielen Dank auch für die Rückmeldung und Erklärung.
Die Aussage, dass Sie eine von mir Zur Verfügung gestellte, eigens angefertigte und als solche kenntlich gemachte Kopie meines Personalausweis nicht abspeichern dürfen, ist jedoch falsch. Nach § 8 Absatz 2 Satz 2 des Geldwäschegesetzes sind Sie sogar explizit dazu verpflichtet:
Da auch der DKB, der Ing-Diba und der Deutschen Bank mein Personalausweis für die Namensänderung gereicht hat, ist davon auszugehen, dass dies für deutsche Banken und Onlinebanken ohne Heiratsurkunde möglich ist. Bitte erklären Sie mir, warum Sie das Gegenteil behaupten.
Danke und Grüße
am 05.11.2018 14:17
Jetzt wird es interessant 🙂
am 05.11.2018 15:04
Hallo @namechanger,
hm, da hat @Elbblick recht: Das ist interessant. 🙂
Wir klären das intern mal und melden uns wieder.
Viele Grüße
Philipp
06.11.2018 10:40 - bearbeitet 06.11.2018 10:44
06.11.2018 10:40 - bearbeitet 06.11.2018 10:44
Hallo @namechanger,
hallo @ehemaliger Nutzer,
Euch beiden erst einmal lichen Dank für diesen Beitragsbaum mit erheblicher Durchschlagskraft.
Du hast zu 100 % recht, @ehemaliger Nutzer. Und gibst die Rechtslage wieder, auf die ich mich auch im Jahr 2017 gegenüber einem "Bildspeicherfetischisten" bei der Post berufen habe. Daraufhin wurde unverzüglich mein Scan geläscht, weil er eben nicht aufbewahrt werden durfte.
Allerdings nach Intervention durch die BAFin!
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @namechanger,
herzlich Glückwunsch zur Heirat und natürlich auch herzlich willkommen in der Community! 🙂
Manchmal machen Banken ja Dinge, die ziemlich kompliziert erscheinen. Das liegt dann aber nicht daran, dass wir dir als Kunden das Leben schwer machen, sondern an schnöden Regularien, denen wir unterliegen.
Wir benötigen eine Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht. In deinem Fall also die Heiratsurkunde. Hintergrund ist, dass wir die Namensänderung eines Kunden nachhalten müssen, um diese auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen zu können. Da wir deinen Personalausweis nicht abspeichern dürfen, bleibt uns nur der Ausweg über eine amtliche Urkunde.
Viele Grüße, Mario
Dann gab es den Versuch den Personalausweis entgegen den bisherigen Gepflogenheiten der "alten" Bundesrepublik als Zwangsdokument in das Alltagsleben zu integrieren. Natürlich auch aufgrund der Erfahrungen der Beinahe-Pleite der Bundesdruckerei.
Wer mehr über die dahinterstehenden Ideen wissen möchte, der kann ja mal nach der indischen "Unique ID" suchen. Das ist eine langfristige Zielvorstellung der beteiligten Unternehmen.
"Früher" gewährte das Personalausweisgesetz ja ausschließlich Behörden das Recht von Euch einen Ausweis zu verlangen. Das wurde dann schrittweise ausgedehnt auf Fluggesellschaften (im Schengen-Verkehr, nicht innerdeutsch) und TK-Unternehmen.
Banken durften den Ausweis nicht nur einsehen, sondern auch die Ausweisnummer etc. aufschreiben. Allerdings nicht das komplette Bild speichern oder den Ausweis kopieren. Das war bis ca. 2016 sogar strafbewehrt.
Dann kam im April 2017 getarnt als Gesetz zur Förderung des Identitätsnachweises eine weitere Einschränkung der Menschen. Allerdings wurde dieser Gesetzesvorschlag aufgrund von Protesten vieler Menschen und eines Einspruchs beim obersten Notar des Bundes zurückgezogen. Leider haben die Beschwerdeführer bzw. @Glücksdrache darüber keine Quittung erhalten.
Lediglich die geänderte Tagesordnung vom 26./27. (?) April 2017 gibt einen Hinweis darauf was passiert ist:
https://abload.de/img/april2017buergerrecht6mfc0.png
Quelle: Screenprint aus privaten Unterlagen
In der Zusammenfassung:
Ich recherchiere das noch mal nach, ich glaube vorerst an einen Übertragungsfehler zwischen der Bundestagsdrucksache bzw. den Abstimmungsunterlagen und dem Angebot des BM der Justiz (Gesetze-im-internet).
Bitte ein bisschen Zeit geben, muss mal zuhause meinen Politikordner gründlich durchsehen. Und dann mal die Bundestagsdrucksachen anfordern.
in einer Zeit des teilweisen Zusammenbruchs der öffentlichen Verwaltung glaube ich dann eher an eine Verwechslung/Tausch durch irgendeinen der beteiligten Dienstleister.
Damit es nicht zu politiklastig wird verweise ich einfach nur auf das gestrige, ganzseitige Interview einer Zeitung der Axel Springer SE (WKN: 550135) mit dem inzwischen in Alterspension befindlichen Verfassungsrichter Papier.
Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass jede x-beliebige "geschulte" Person dazu berechtigt ist eine vollständige Ausweisdatei inkl. biometrischer Bilder anzulegen.
Direkt an @SMT_Service: Ich würde vorab noch nichts an den Abläufen ändern.
Melde mich unaufgefordert.
Liebe Grüße
Glücksdrache
am 06.11.2018 10:53
Was hat Dein Kampf gegen Windmühlen jetzt mit der Namensänderung zu tun? Bist Du Dir sicher, dass es hier jemanden interssiert was Du in Deinem Politikordner hast? Das Gesetz ist verarbschiedet und in Kraft. Wer es als was auch immer getarnt untergejubelt hat, ist wohl eher ein Thema für ein Weltverbesser-Forum und weniger für "Konto und Karte".
am 06.11.2018 11:00
Lieber @Elbblick,
danke für Deine schnelle Antwort.
@Elbblick schrieb:Bist Du Dir sicher, dass es hier jemanden interssiert was Du in Deinem Politikordner hast? Das Gesetz ist verarbschiedet und in Kraft.
Da kann ich Dich wirklich beruhigen. Es wird den Löwenanteil aller derjenigen interessieren, die ein Bankkonto neu eröffnen. Und auch diejenigen, die in Organisation und Back Office tätig sind.
Es würde erhebliche Kosten verursachen, wenn zum Kundenstammsatz bei allen ab irgendeinem Datum neu Identifizierten auch immer ein Scan eines Ausweises zur Verfügung gestellt werden muss.
Also ist es im Interesse aller, wenn das natürlich von Seiten comdirect, als auch engagierten Brügern nachrecherchiert wird.
Wäre ja nicht das erste Mal, dass bei Gesetzen Übertragungsfehler entstehen, die niemand gewünscht hat.
Und wenn Du Dir bei einem jüngeren Kollegen oder Bekannten siehst, was die Neueröffnung eines Mobilfunkanschlusses heutzutage für ein Zirkus ist. Das war sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Das aber ist an anderer Stelle zu klären und gehört nicht zum Broker-Bereich.
Liebe Grüße
Glücksdrache
06.11.2018 12:58 - bearbeitet 06.11.2018 13:06
06.11.2018 12:58 - bearbeitet 06.11.2018 13:06
Liebe Community,
das erste Stichwort für @ehemaliger Nutzer & Co. sind wohl die so genannten "vereinfachten Sorgfaltspflichten" bei der Identifzierung enthalten in § 14 GwG.
In der zugehörigen Anlage sind Hinweise auf niedrige Risiken beispielsweise aufgrund des Wohnsitzlandes genannt.
Dort steht dann "Kunden mit Wohnsitz in geografischen Gebieten mit geringerem Risiko nach Nummer 3." Dazu gehören natürlich auch die EU-Mitgliedsstaaten.
Also in der Tat schlecht formuliert.
Die vollständige Ausweiskopie und dauerhafte Speicherung scheint deshalb nur bei einem Risikofaktor wie wohnhaft auf der Steuersparinsel soundso notwendig zu sein.
Ansonsten wäre es eine Übererfüllung gesetzlicher Vorschriften und der Kunde könnte natürlich jederzeit widersprechen. Das mal so als erster Hinweis.
Meiner Meinung passt also die bisherige Vorgehensweise von comdirect.
Im Inland wäre das sowieso vollkommen sinnlos, weil ja jedes Depot auch noch mit der Identifikations-/Steuernummer der Privatperson oder "Legal Entity" verbunden werden muss.
Liebe Grüße
Glücksdrache
am 12.11.2018 10:31
Lieber @namechanger,
ich würde mich freuen, wenn Du die Antworten auf Deine Frage "abholen" würdest.
Was mir noch am Wochenende beim Nachlesen eingefallen ist: Da Du ja bereits eine Kontoverbindung hast, reicht ja der Hinweis auf die ursprünglich durchgeführte Identifizierung.
Die Namensänderung müsste zudem auch aus einer ganz simplen, einfachen Meldebescheinigung ersichtlich sein. Da muss dann niemand einen ganzen Ausweis neu beantragen, wenn Du nicht ohnehin sofort und gleich einen haben möchtest.
Meldebescheinigung ist so um die 5 Euro. An die comdirect Bank einsenden und alles erledigt.
Liebe Grüße
Glücksdrache