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Namensänderung

15 ANTWORTEN

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Gitte schrieb:

Soll ich eine Postkutsche beauftragen oder reicht ein Meldereiter....Smiley (fröhlich)Smiley (traurig)


Hallo @Gitte,

 

ich darf und möchte mich den Glückwünschen anschließen.

 

Erlaube mir aber einen kritischen Hinweis zu Meldereitern und digitalen Services. Roboter (fröhlich)

 

Der Meldereiter kommt garantiert und ohne langes Warten auf den Chat bzw. in einer Warteschlange an. Wenn ich da so an einen Anbieter für webbasierte Identifizierung und eine Bank denke, die angeblich auch Bitcoin Investments ermöglicht.

 

Das Netz ist voll von enttäuschten Kommentaren, dass die wenigen Chat Agenten nicht einmal die moderne Variante von PostIdent können. Dann lieber die gute alte Post (WKN: 555200) beauftragen.....

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @navigo,

 

eine Namensänderung erfordert immer noch den Gang zur Post.

 

Viele Grüße, Mario

HeMeZ

Die Schriftformerfordernis bei Mitteilungen zu Verbraucherverträgen ist ja bereits Ende 2016 per Gesetz aufgehoben worden.

Ich hätte daher gern gewusst, wie ich die Namensänderung in Textform mitteilen kann.

Danke und viele Grüße

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Frage doch die, die es wissen müssen:

 

04106 - 708 25 00 (24/7)

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

@HeMeZ  schrieb:

Die Schriftformerfordernis bei Mitteilungen zu Verbraucherverträgen ist ja bereits Ende 2016 per Gesetz aufgehoben worden.

Ich hätte daher gern gewusst, wie ich die Namensänderung in Textform mitteilen kann.

Danke und viele Grüße


Dann erzähl Du schlauer Gesetzes Checker doch mal wie Du die neue Unterschrift in TEXTFORM übermitteln willst. 😉

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

@HeMeZ  schrieb:

Die Schriftformerfordernis bei Mitteilungen zu Verbraucherverträgen ist ja bereits Ende 2016 per Gesetz aufgehoben worden.

Ich hätte daher gern gewusst, wie ich die Namensänderung in Textform mitteilen kann.

Danke und viele Grüße


Dann erzähl Du schlauer Gesetzes Checker doch mal wie Du die neue Unterschrift in TEXTFORM übermitteln willst. 😉


Da möchte ich zu 100 % zustimmen @Goliath74!

 

Und im Hinblick auf die vergleichsweise neue Anforderung zu PostIdent, die von allen Banken so gehandhabt werden muss, kann ich Dich nur auf das letzte Jahrzezhnt verweisen. Smiley (gleichgültig)

 

Damals entschied sich die Regierung (da ich eine friedliche Diskussion möchte gibt es keine politische Farbe dazu) die Geldwäschegesetze und ähnliches extrem bürokratisch auszugestalten.

 

Anstatt beispielsweise der Unterschrift und Steuernummer zu glauben und die ec Karte (wie früher) einfach an die Adresse zu versenden muss man halt einmalig den Ausweis vorzeigen.

 

Dass es anders gehen würde ist jedem der Beteiligten klar (Stammdaten aus ELSTAM oder Steuer-ID ziehen und nur dorthin schicken) würde aber die geplante Promotion des Personalausweisportals/verimi von Staatsunternehmen beeinträchtigen.

 

Da es momentan und bis zum Wiedererstarken einer politischen Farbe, die für Enbürokratisierung eintritt, so ist bleibt nur der Weg zur Post (Post-Ident) oder das neue, noch kundenfreundlichere Video-Ident Verfahren.

 

Das hat nichts mit Verbraucherverträgen/Schriftform zu tun, sondern mit Geldwäschegesetzen & Co.

 

Ich kann also @ehemaliger Nutzer nur beipflichten:

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @navigo,

 

eine Namensänderung erfordert immer noch den Gang zur Post.

 

Viele Grüße, Mario


Wo Mario Recht hat, hat er Recht (und zahlt a Maß - wie man in der Heimat von @nmh sagen würde).... Smiley (fröhlich)

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

 

 

PS.: Sorry für den kleinen Ausflug in die Politik. Bei den ganzen bürokratischen Anforderungen geht es halt nicht anders. Aus betriebsorganisatorischer Sicht hätte es sicher ähnliche Methoden mit weniger Aufwand gegeben. Der Gesetzgeber hat halt nicht nachgedacht.