am 05.04.2017 17:00
am 07.04.2017 11:43
Eine Bank ist von sich aus verpflichtet, den Kunden über seine Kontobewegungen zu informieren. Nun sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass es des Kunden, der sich eine Bankkarte zum Selbstdruck am Kontoauszugsdrucker aushändigen lässt ODER sich eine elektronische Postbox einrichten lässt, eigenes Bier ist, ob er das tut und einen evtl. Schaden (z.B. verstreichen lassen der Frist für eine Lastschriftrückgabe) selbst trägt...
So ist es aber nicht !!!!
Wir sind schliesslich in Deutschland !!!!
Das reine "Zur Verfügung stellen" befreit die Bank keineswegs aus dieser Pflicht !
Deswegen Zwangsausdruck, einkuvertieren, Porto, verschicken... da sind 0,70 EUR viel zu billig !!!
Allerdings hat sich dies seit SEPA etwas geändert.
Die Bank kann die Sache nun so regeln, dass das Einstellen in die Postbox tatsächlich als zugegangen gilt. (Ob der Kunde einen Brief öffnet, weiß die Bank ja auch nicht). Soweit mir bekannt ist, muss der Kunde da aber extra etwas unterschreiben.