am 11.11.2017 15:13
Hallo @Expat,
ich kann deine Verärgerung über die unverhoffte Kündigung gut verstehen, aber dass du jetzt Teilnehmern dieses Forums vorwirfst, sie würde sich gegen dich schützend vor die Bank stellen oder gar, sie wären von der Bank bezahlt, um das (– aus deiner Sicht – Fehl-)Verhalten der Bank zu rechtfertigen, finde ich unverschämt. Mit meinem Hinweis auf das BGH-Urteil wollte ich dich nur davon abhalten, gegen Windmühlen zu kämpfen. Wenn du trotzdem gegen die Bank klagen willst so tue es doch bitte, aber hör auf die Teilnehmer dieses Forums zu beschimpfen.
Gruß paba
am 11.11.2017 17:41
Hallo papa,
ich glaube, man darf den Vorwürfen von Expat in diesem Fall nicht zu viel Gewicht beimessen. Er ist über das Vorgehen der Bank natürlich verärgert, zumal er sich keiner Ursache schuldig fühlt. In solchen Situationen erwartet man eben Zustimmung und Verständnis für sein Problem.
Es nimmt hier wohl niemand ernsthaft an, die Bank bezahlt Bordmitglieder für ihren schriftlichen Beistand, genau so wenig sind die hier vergebenen Titel (Mentor, Experte, Autor usw.) keinesfalls aussagekräftig für die Kompetenz eines Beitragschreibers sind.
Interessant und auch mutig finde ich, dass Expat seinen Fall hier öffentlich kundgibt, zumal mir ähnliche gelagerte Fälle noch nie zu Ohren kamen.
Aber weder Dietus noch ich müssen Expat hier für unsere Beiträge Rechenschaft ablegen. Die gutgemeinte Ratschläge (Nerven, Zeit, Kosten, Windmühlenkämpfe usw.) werden leider ignoriert.
Grüßle - Shane
11.11.2017 18:03 - bearbeitet 11.11.2017 20:02
@Expat ist irritiert und verärgert und frustriert, weil die Bank ihm gekündigt hat. Das alles kann ich sehr gut verstehen.
Jetzt beschuldigt er andere Teilnehmer. Das sollten wir nicht ernst nehmen. Es liegt an seiner allgemeinen Verärgerung.
Es gibt in Deutschland keine grundsätzliche Verpflichtung, Verträge abzuschließen ("Kontrahierungszwang"). So eine Verpflichtung gibt es weder im Grundgesetz (Verfassung) noch sonstwo. Verträge darf man daher jederzeit kündigen, sofern und soweit der Vertrag dies möglich macht. Das gilt auch für einen Rahmenvertrag für eine Bankverbindung. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich; das lernt der Jurist im ersten Semester. Aus diesem Grund wird sowohl die Ombudsmannbeschwerde als auch eine etwaige Klage ins Leere laufen. Wenn er es probieren will, gerne. Es kostet ihn Zeit und Nerven, und wenn er das Ergebnis in Händen hält, wird er noch unglücklicher sein.
Viele Grüße aus einem regnerischen München
nmh
(unbezahlter Lohnschreiber im Auftrag von comdirect)
(ach, wie schön wäre es, wenn ich für meine Schriftstücke hier tatsächlich Geld erhalten würde)
am 11.11.2017 18:56
Hi Dietus, ein Beitrag zum Aktienrückkauf der Allianz bietet sicher hier sicher einiges an Gesprächsstoff. Eigentlich war dies nur ein herausposaunter Gedanke von mir, da ich aber die Allianz ebenfalls seit 2002 halte - und auch über meine Aktien bestens informiert bin, ist das gar kein so riesiger Aufwand. Allerdings ist der Aktienrückkauf der Allianz bei genauer Betrachtung ein weiträumiges Spielfeld, welchen ich daher objektiv teilen würde, also in einen Beitrag zur Allianz Aktie und einen Beitrag über den Sinn, Vor- und Nachteile eines allgemeinen Aktienrückkaufs.
Ich würde die Beiträge aber in einem eigenen Thread einstellen. Da ich aus gut gemeinten Hinweisen aus dem Bord meine Informationenquellen vorsichtshalber angeben werde, denke ich dennoch, daß ich den ersten Teil zur Aktie der Allianz noch vor Montag einstellen kann.
Da wir beide schließlich Miteigentümer des momentan allgemein gelobten Konzerns sind, würde mich dann natürlich auch ein Gedankenaustausch über das Papier und dessen Zukunftsaussichten freuen.
bis denne - Shane
am 11.11.2017 19:49
Hallo @paba,
jetzt wirst Du aber persönlich. Jedenfalls bin ich es ja nicht, der vorgeschlagen hat, dass der Kunde schon wisse, warum die Kündigung ausgesprochen wurde. Lies mal die Stellungnahmen durch, dann weisst Du wo von ich rede.
Aber ich bin weit davon entfernt, anderen etwas zu unterstellen. Das überlasse ich dann den sog. Experten hier. Ich brauche nicht zu spekulieren und zu vermuten. Das ist Zeitverschwendung. In Gerichten ist dagegen noch nie Zeit verschwendet worden. Da geht es um den Sachverhalt.
Alles Gute!
am 11.11.2017 19:52
Hallo @nmh,
ist doch schön wie Sie Stimmung machen. Wen habe ich wann beschuldigt? Fühlen Sie sich angesprochen?
Ganz richtig: ich nehme Sie nicht ernst.
Die Bank nimmt bisher den Sachverhalt auch nicht ernst, was sich dann demnächst ändern wird.
Alles Gute!
am 11.11.2017 20:01
Danke für Dein Feedback, @Expat.
Viel Erfolg vor Gericht. Und ärgere Dich nicht allzu sehr, wenn der Richter Deine Klage abweist und Dir dabei den Begriff "Kontrahierungsfreiheit" erklärt.
nmh
am 11.11.2017 20:24
...Zumal ich mich frage, warum man mit diesem Thema vor Gericht ziehen will. Klar ist es ärgerlich, von der Bank eine Kündigung zu erhalten (und zudem ist es mit Arbeit verbunden), aber suche dir doch einfach eine andere Bank (bleibt dir ja eh nichts Anderes übrig) und gut ist. Warum den Stress mit Gerichtsverhandlungen? Angenommen, du würdest gewinnen (was eher unwahrscheinlich ist, siehe Beitrag von @nmh😞 Wolltest du dann trotzdem weiterhin Kunde bleiben wollen?
Viele Grüße,
Jörg
am 11.11.2017 20:29
Zitat von https://kunde.comdirect.de/cms/hilfe-service-impressum.html:
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken, an dessen Verfahren comdirect teilnimmt, anzurufen.
Ombudsmann der privaten Banken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 030 - 16 63 31 66
Telefax: 030 - 16 63 31 69
E-Mail: ombudsmann@bdb.de
am 11.11.2017 21:23