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Info: Kontokündigung wegen Bitcoins

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Ich hoffe, daß niemand hier in der Community davon betroffen ist, aber

heise berichtet aktuell:

 

Es ist jedoch nach wie vor zu beobachten, dass es nach Eingang der Veräußerungsgewinne zu einer Kündigung des Kontos kommt, insbesondere wenn die Bank erfährt, dass Bitcoin-Geschäfte hinter den hohen Gewinnen stehen. Teilweise hilft es, vorab das Gespräch mit der Bank zu suchen. Allerdings entscheidet der persönliche Sachbearbeiter der Filiale nicht immer über die Angelegenheit, sondern die Zentrale der Bank. So geschieht es zuweilen, dass der Sachbearbeiter zuvor keinerlei Bedenken äußerte, nach Eingang des Geldes dann aber trotzdem das Konto gekündigt wird.

 Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.htm...

28 ANTWORTEN

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Hallo @dg2210,

 

jeder, der von so einer Art Geldsegen betroffen ist, der kann sich doch glücklich schätzen! Smiley (fröhlich)

 

Das Hauptproblem bei Bitcoin dürfte nicht die Versteuerung sein, sondern die Frage: Haben die Herausgeber dieser Kunstwährung überhaupt genug Reserven angehäuft, um die Wertsteigerung auch ausbezahlen zu können?

 

Wer also zu den wenigen Glückklichen gehört, die auch was raus bekommen haben: Das ist gut.

 

Ob dann Abgeltungsteuer fällig wird ist noch das geringste Problem - glaube ich.

 

Meiner persönlichen Meinung nach kann es auch nicht schaden einfach vorab und anrechenbar auf alle anderen Steuern einen Betrag an das Finanzamt zu bezahlen.

 

Also knapp 28 % des Wertzuwachses versehen mit der Steuernummer zu überweisen.

 

Dann kann Euch niemand eine Verzinsung wegen zu später Zahlung anhängen. Irgendwann wird dann schon jemand entscheiden, ob das Ganze abgeltungsteuerpflichtig ist oder nicht.


So zumindest meine unmaßgebliche Privatmeinung.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@Glücksdrache

 

Sicher, das die Abgeltungssteuer hier greift? Ich meine das wären Spekulationsgewinne, inklusive der Spekulationsfrist.

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

@Zargorasschrieb:

@Glücksdrache

 

Sicher, das die Abgeltungssteuer hier greift? Ich meine das wären Spekulationsgewinne, inklusive der Spekulationsfrist.


@Zargoras: Da bin ich mir absolut unsicher. Wenn ich so ein Investment aber erfolgreich abgeschlossen hätte, dann würde ich es einfach vorab und mit Steuernummer versehen auf eines der Konten der Finanzverwaltung überweisen.


Da dort ja nichts wegkommen kann, bekomme ich das spätestens mit der nächsten Einkommensteuererklörung zurück.

 

Wäre also eine reine Risikoreduzierungsmaßnahme. Smiley (fröhlich)

 

Dazu musst Du aber wissen: Dass ich mir bei jedem Einkauf auch im Supermarkt den Kassenzettel als Beweismittel mitgeben lasse. So dass mir niemand irgendwas unterschieben kann.

 

Wer immer auch tatsächlich Gewinne aus Bitcoin herausbekommt sollte meiner Meinung nach den Sommer genießen und kann sich ja im nächsten Winter noch um die Nachbearbeitung kümmern. Smiley (überglücklich)

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

Wolv
Experte ★★
489 Beiträge

...generell würde ich es als bodenlose Frechheit empfinden, wegen Bitcoin Geschäften/Gewinnen (legalen natürlich) mein Konto gekündigt zu bekommen.

Schliesslich ist der Veräußerer der Bitcoins bei Kauf eine Wette mit ungewissem Ausgang auf den Bitcoin eingegangen - und nun in der glücklichen Lage Gewinne realisiert zu haben.

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

@Zargoras

Genau richtig, die Abgeltungssteuer greift nur bei Gewinnen durch börsengehandelte Zertifikate auf Bitcoin. Gewinne, die durch den Handel mit realen Bitcoins entstehen, gelten als privates Veräußerungsgeschäft, ähnlich dem Handel mit physischen Edelmetallen. Unklar ist da m.W. nur noch, wann genau die Spekulationsfrist anzusetzen ist. Reicht bspw. bereits eine Transaktion auf eine andere Adresse/Wallet, um die Dauer von vorn beginnen zu lassen usw.

 

@Glücksdrache

Kann es sein, dass du noch immer eine völlig falsche Vorstellung vom Handel mit Bitcoins hast? Die "Herausgeber" von Bitcoin machen absolut Null Versprechungen an den Wert von Bitcoins in Euro oder Dollar! Der Wert ergibt sich einzig über den freien Handel an speziellen Kryptowährungsbörsen. Sollte der Kurs dort einbrechen, sind die schönen Buchgewinne halt weg, wie bei Aktien, Anleihen oder Rohstoffen auch. Du fragst ja auch nicht, ob Barrick Gold genug Reserven angehäuft hat, um dir die Kurssteigerungen von Gold auszahlen zu können. Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Danke @Weinlese für die freundliche Aufnahme meines Beitrages!

 


@Weinleseschrieb:
[...]

@Glücksdrache

Kann es sein, dass du noch immer eine völlig falsche Vorstellung vom Handel mit Bitcoins hast? Die "Herausgeber" von Bitcoin machen absolut Null Versprechungen an den Wert von Bitcoins in Euro oder Dollar! Der Wert ergibt sich einzig über den freien Handel an speziellen Kryptowährungsbörsen. Sollte der Kurs dort einbrechen, sind die schönen Buchgewinne halt weg, wie bei Aktien, Anleihen oder Rohstoffen auch. Du fragst ja auch nicht, ob Barrick Gold genug Reserven angehäuft hat, um dir die Kurssteigerungen von Gold auszahlen zu können. Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese


Es ist so, dass ich eine leider sehr realistische Vorstellung von der ungedeckten "Geldschöpfung" in Bitcoin habe. Natürlich machen die Herausgeber von Bitcoins Versprechungen, denn:

 

1.) Sie sammeln Echtgeld ein und schreiben den "Anlegern" dafür zwar keine farbigen Glaskugeln gut, um ihnen ein Grundstück abzunehmen, sondern Bits oder Zeichenkombinationen.

2.) Es gibt keinerlei Garantie für den Rücktausch, weil die "Herausgeber" nirgendwo auch nur eine angemessene Margin hinterlegen mussten.

 

Bei Aktien oder auch bei Barrick Gold frage ich natürlich nach den Buchwerten oder den zukünftigen Ertragswerten, die eine Bewertung rechtfertigen oder speisen können.

 

Barrick Gold kann mir übrigens meine Kurssteigerungen immer auszahlen: Schürfrechte & Co. sichern einen langjährigen Cash-Flow, der eine bestimmte Fundamentalbewertung ergibt. Ein anderer Aktionär wird dies schätzen und mir die Aktie abnehmen.

 

Also irgendeine Rückzahlung bekomme ich immer. Beim Bitcoin kann - zu Unterhaltungszwecken - gelten: Einzahlen immer, Auszahlen nur bei Lust und Laune.

 

Mein langfristiges Kursziel für den Bitcoin 0 US-Dollar und viele verkaufte Wirtschaftsmagazine. Smiley (überrascht)

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Weinlese hat schon recht: Egal wen du als „Herausgeber“ von Bitcoins betrachten willst (wer ist eigentlich Herausgeber von Gold, oder Palladium?), auf dessen Solvenz kommt es nicht an. Relevant ist nur, ob du einen Abnehmer findest, der deine Bitcoins (oder dein Gold) haben und dafür bezahlen will.

 

Gold hat natürlich den Vorteil, wenigstens ein bißchen praktischen Nutzen in der Technik zu haben; auch wenn das wenigste Gold dafür verwendet wird. Bitcoins sind eher wie normales Geld, ohne jeglichen realen Wert.

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

@Glücksdrache


Bei Aktien oder auch bei Barrick Gold frage ich natürlich nach den Buchwerten oder den zukünftigen Ertragswerten, die eine Bewertung rechtfertigen oder speisen können.


Du vermengst Unternehmen und Produkte. Die Barrick-Aktie hat sicher einen gewissen Wert, weil dahinter reale Güter stehen, die notfalls veräußert werden können. Dasselbe gilt aber auch für Bitcoin-Miner, die haben auch einen Wert, weil dahinter Rechen-Hardware steht.

 

Du kaufst aber nicht die Miner, sondern das produzierte Gut Bitcoin. Barrick kann dir ebensowenig deine Gewinne auf den Goldkurs absichern, wie Miner dir Gewinne auf Bitcoins absichern können. Beide verkaufen nur das produzierte Gut, um ihre unternehmerische Tätigkeit dadurch weiter finanzieren zu können.

 

Jetzt kommen wir aber vom eigentlichen Thema des Threads ab. Bei Bedarf können wir das ja im Bitcoin-Faden weiterdiskutieren.

 

Viele Grüße

Weinlese

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Sehr gerne kehre ich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Beitragsbaumes zurück @Weinlese!

 

Meine Botschaft ist ja angekommen, dass hier elektronische Codes aus dem Nichts geschürft erfunden werden.

 

Für Geldwäsche-Vermeidungsbeauftragte bei den Banken ist eine große Überweisung ohne ersichtlichen Rechtsgrund eine der Transaktionen, die eine Warnlampe angehen lassen.

 

Erklärt dies der Kunde innerhalb angemessener Frist, so dürfte auch nichts passieren.

 

Zudem bewegen sich die betroffenen Kunden meist im freiwilligen Bereich der Kontoführung von Anlagekonten. Also nicht dem per Rechtsanspruch auf Kontoführung gesicherten Girokonto.

 

Deshalb glaube ich, dass eine etwaige Konotkündigung nur dann erfolgen kann, wenn der Kunde nicht reagiert.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache