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Hotel darf sich ungefragt bei meiner VISA-Karte bedienen

30 ANTWORTEN

jms
Experte
97 Beiträge

Ich finds einfach nur schockierend, dass Hotels, Autovermieter und wer weiss noch wer im Nachhinein ohne Autorisierung sich einfach Geld holen können.

Ich dachte immer, eine VISA-Karte schützt den Kunden. Aber das Gegenteil ist der Fall: sie schützt den Händler.

In Deutschland ist das kein Thema, aber in der Karibik oder in Asien werde ich die VISA-Karte ganz sicher nicht mehr einsetzen. Wenn man nach dem Urlaub wieder zu Hause ist kommt dann auf einmal eine Abbuchung über 2000€ und man kann im Prinzip nichts mehr dagegen machen.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Guten Morgen, @jms.  

 

Die angesprochene Autorisierung erteilt man dem Hotel/der Autovermietung in der Regel schon beim Vertragsabschluss. Oft ist es so, dass die darin vereinbarte Kaution für die Dauer des Aufenthaltes blockiert wird und dann natürlich auch abgebucht werden kann. Für unberechtigte Buchungen gibt es dann immer noch unser Formular zur Visa-Umsatzreklamation.  

 

Beste Grüße

Jan-Ove

jms
Experte
97 Beiträge

Es ist leider nicht so, dass man mit dem Händler eine Autorisierung vertraglich vereinbaren muss. Ich habe im Internet genau eine Nacht in dem Hotel bezahlt, nirgends in den Bedingungen stand, dass noch mehr Geld geholt werden darf.

Das ist comdirect/VISA auch egal, die sagen, dass soll man mit dem Hotel klären. In Deutschland ist das ja auch kein Thema, aber im Ausland hat man da schlechte Karten.

 

Wenn das Reklamations-Formular verwendet, bekommt man wohl einen Eintrag (Schufa?) und hat dann in der Zukunft Probleme, noch mal Kreditkarten zu bekommen. So jedenfalls die Auskunft in versch. Internet-Foren.

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @jms,  

 

wie gesagt, in der Regel ist es so. Sicherlich gibt es aber auch Einzelfälle in denen unberechtigte Abbuchungen stattfinden.  

 

Auch wenn es oftmals schwer ist, solche Angelegenheiten mit ausländischen Hotels zu regeln, sollte man es zumindest probiert haben. Wir haben keinerlei Kenntnis über die Geschäftsverbindung zwischen unseren Kunden und den jeweiligen Hotels/Autovermietungen. Demnach ist es für uns auch nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Abbuchung aufgrund einfacher Schilderungen einzuschätzen. Ich kann dir nur empfehlen, die Umsatzreklamation mit allen vorhandenen Belegen einzureichen und gleichzeitig mit dem Hotel in Kontakt zu treten.  

 

Dass für die Einreichung eines Reklamationsformulars ein Schufa-Eintrag entsteht, höre ich jetzt zum ersten Mal. Auch unsere Kartenabteilung teilt mit, dass das nicht der Fall ist.  

 

Anstelle des Internets kannst du auch einfach unsere Kundenbetreuung anrufen und zuverlässige Antworten auf deine Fragen erhalten. Du erreichst meine Kollegen 24 Stunden am Tag unter 04106-708 25 00.  

 

Beste Grüße

Jan-Ove

jms
Experte
97 Beiträge

Die Kundenbetreuung meint, dass geht sie nichts an, das Problem müsste ich mit dem Hotel klären. D.h. es gibt da jetzt auch nichts mehr zu klären. Ich hab jetzt gelernt, dass ich mit dem Einsatz der VISA-Karte im Ausland extrem vorsichtig sein muss.

jfjf
Experte ★
175 Beiträge

Ich würde mal eher überdenken, wem ich ein Hotelzimmer mit meiner Kreditkarte bezahle.

 

Oder mal die AGB lesen, tust Du das nicht, kann Dir sowas auch in Deutschand passieren.

jms
Experte
97 Beiträge

1.Überlegungen, wem ich etwas bezahle, gehören hier nicht in die comdirect-community.

2.Wo sind denn die AGB, wo das drin steht? Bisher konnte sie mir niemand zeigen.

Auch auf der Buchungsseite des Hotels steht davon nichts, aber das ist auch egal, denn das Hotel kann laut comdirect-Hotline so viel und so oft abbuchen wie es lustig ist, unabhängig davon ob es das in den AGBs oder seinen Verträgen stehen hat.

3.Wenn es in D passiert, ist es leicht, das Geld wieder zurückzubekommen. Das ist z.B. in Ägypten anders.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Das stimmt schon. Wofür Geld ausgegeben wird, ist jedem selbst überlassen. Die Umstände dagegen sind hier schon von Belang. Der "Missbrauch" fand hier ggf. überhaupt nicht auf Seiten des Hotels statt sondern auf Seiten des Begünstigten, der eine Nacht länger geblieben ist. Anders wäre es gewesen, wenn du vorab mit dem Hotel eine Vereinbarung eingegangen wärst und mitgeteilt hättest, dass du ausschließlich für 2 Nächte zahlst, für alles andere aber der Gast selbst aufkommen muss. Zum Beispiel in Form eines Gutscheins.

 

Das Abrechnungsverfahren bei Hotelbuchungen ist in der Regel so, dass im 1. Schritt lediglich eine Autorisierung stattfindet (das ist, wenn du die Buchung online vornimmst und sie mit deinem Code autorisierst) und die eigentliche Endabrechnung dann beim Auschecken stattfindet. Erst dann wird der finale Betrag, ggf. zusätzlich mit Restaurant- und Minibarnutzung, eingereicht. Häufig verlangt das Hotel dann nicht mehr die Vorlage der Kreditkarte, sondern fragt, ob sie die Karte belasten dürfen, mit der gebucht wurde.

 

Am Ende abgerechnete Beträge dürfen bei KK höher sein als die erstmalige Autorisierung, im Kleinen sieht man das häufig in Restaurants in den USA, wo zum autorisierten Betrag dann das Trinkgeld hinzukommt. Oder bei Mietwägen, wo man Reinigung, Reparatur, Benzingeld usw. nach Rückgabe belastet bekommen kann. Oder eben in Hotels, wo die Endabrechnung erst am Ende des Besuchs stattfindet.

 

Sorry, ich weiß, das hilft dir nicht weiter. Um zu sehen, ob das Hotel vertragswidrig nachträglich nicht vereinbarte Leistungen berechnet hat, müsstest du wohl einen Anwahlt bemühen. Dass der Hotelgast zumindest den mündlichen Vertrag zwischen dir und ihm über die Bezahlung von zwei Hotelnächten nicht eingehalten bzw. anders ausgelegt hat, scheint dagen klar.

 

(2. Absatz nachträglich bearbeitet nach Ergänzung eines Abschnitts aus den Hotel-AGBs im nächsten Post.) 

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Und hier, aus den AGBs des Hotels:

 

2. The parties to the Contract are the Hotel and the Customer. If the booking is not made by the Customer him or herself, but instead by a third party, the third party and the Customer shall be liable as joint debtors vis-à-vis the Hotel for all obligations arising under the Contract. That notwithstanding, the third party undertakes to pass to the Customer all information relevant to the booking, in particular these General Terms and Conditions of Business.

 

Ich bin kein Anwalt. Ich würde es aber doch so interpretieren, dass das Hotel entstandene Mehrkosten über dich abrechen darf.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Frnk  schreibt: "Ich bin kein Anwalt". Na und?  Gerade dann ist Deine Auslegung hilfreich und willkommen.

 

Nur um mal mit einem weit verbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Anwälte haben kein Monopol darauf, juristische Texte auszulegen...

 

Ich drücke die Daumen, dass die Auseinandersetzung zwischen Hotel, Karteninhaber, Bank und Hotelgast zur Zufriedenheit aller ausgeht.

 

nmh (der beruflich mit Anwälten zu tun hat)

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.