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Geldeingang: Kontonummer?

27 ANTWORTEN

Harry Hirsch
Autor ★★
24 Beiträge

Ich hatte so etwas geahnt, als ich "Hilfreicher Beitrag" mal angeklickt habe. In der Tat mutiert "hilfreicher Beitrag" schwuppdiwupp zu "akzeptierte Lösung", was aus meiner Sicht etwas völlig anderes ist. Das erfährt man aber erst, wenn man "Hilfreicher Beitrag" deaktivieren will, aber "Doch kein hilfreicher Beitrag" gibt es nicht, wohl aber "Nicht die Lösung", aber die hatte man ja eh nicht markiert.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@dg2210schrieb:

@Necoro: ich versteh dein Problem nicht.

 

Es gibt doch nur zwei Fälle der SEPA-Lastschrift

a) berechtigt, d.h. du hast ein Mandat erteilt. In diesem Fall hast du schon die Gläu­bi­ger-Identi­fi­ka­tions­nummer und die Mandatsreferenz und kannst die Buchung zweifelsfrei zuordnen.

 

b) unberechtigt, d.h. du hast kein Mandat erteilt.  Diese kannst du ohne Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zurückgeben.


Und woran erkenne ich, ob ich für die Buchung wirklich ein Mandat erteilt habe? Ich habe in der Tat KEIN Verzeichnis aller erteilter Mandate.

 

FunFact: Ich hatte wirklich schon einmal ne Abbuchung mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz, als Abbuchender wurde aber mein Name angezeigt. Ergo hatte ich keine Ahnung, wer sich da einen Spaß erlaubt: Kontodaten wurden keine angezeigt, Gläubiger-ID kann ich nicht nachschlagen. Und einfach ungeprüft zurückfordern will man ja auch nicht, wer weiß was das für ne Maschinerie in Gang setzt, wenn die Buchung doch richtig ist. (Es stellte sich später heraus, dass das von meiner Kreditkarte war...)

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @SMT_Philipp,

wie wärs wenn Ihr statt der kompletten IBAN nur den BLZ Anteil anzeigt. Dann kann man in den Fällen wenigsten das Kreditinstitut befragen oder informieren.

 

Die BLZ gehört definitiv nicht zu den Daten die hier dem Datenschutz unterliegen dürften , da anhand dieser Information nicht auf eine einzelne Person geschlossen werden kann auch dann nicht wenn ich den Auftraggeber Namen hinzunehme. 

 

Warum ist eigentlich der Auftraggebernahme nicht schützenswert?

 

Grüße

Eckhard

kammann
Experte ★★
253 Beiträge

@Necoroschrieb:


Und woran erkenne ich, ob ich für die Buchung wirklich ein Mandat erteilt habe? Ich habe in der Tat KEIN Verzeichnis aller erteilter Mandate.

 


Bei der comdirect: gar nicht. Es gibt aber Banken, wie z.B. die Fidor-Bank, bei der man die SEPA-Mandate im Onlinebanking verwalten kann - sogar mit Whitelist oder Blacklist-Funktion und Optional mit Verfüngslimit pro Mandat.

 

 

 

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

@Necoroschrieb:

Und woran erkenne ich, ob ich für die Buchung wirklich ein Mandat erteilt habe? Ich habe in der Tat KEIN Verzeichnis aller erteilter Mandate.

Wenn bei mir die BlaBla Versicherung abbucht gucke ich ob ich mit denen einen Vertrag habe und checke die darin genannte Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.

Habe ich keinen Vertrag oder stimmen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz nicht geht die Lastschrift zurück.

Ich doch nicht sooooo schwer.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Ich verweise nochmal auf mein Beispiel oben :). Wenn der Name passt (und der Betrag dazu plausibel ist) ist ja alles einfach.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Meine Kreditkarte wird auch in meinem Namen von meinem Konto abgebucht.

Auch in dem Fall habe ich von der Kreditkartenfirma die Gläubiger-ID und Mandatsreferenz erhalten. Also auch da eindeutig.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Wir reden aneinander vorbei :). Wenn ich _weiß_, wer da abbucht kann ich das natürlich gegenchecken. Wenn ich das nicht weiß, ist Schluss. Ich kann natürlich ins Blaue raten (so ja auch damals) und schauen ob ich wen erwische (der Informatiker nennt das 'Semi-Entscheidbar').

 

Oder habt ihr wirklich ein Verzeichnis aller Mandate? Oder so wenig Mandate? (Ich hab alleine diese Woche 4 neue für irgendwelche Online-Shops...).

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Wenn ich wirklich nicht weis wer da abbucht gebe ich die Lastschrift zurück. Ende. Aus.

Ich bin jetzt Ü40 und musste das erst einmal in meinem Leben machen.

So groß kann das Problem nicht sein wie es sich Dir darstellt.

Aber vielleicht hast Du auch 200 Lastschriften im Monat oder bist einfach schlecht organisiert.

Wir werden es nie erfahren.

Harry Hirsch
Autor ★★
24 Beiträge

Es ist mir völlig unverständlich, dass mein Kunde meine Bankverbindung kennen darf, ich seine aber nicht. Wo ist da die Gleichberechtigung? Für mich ist das wieder so eine Schwachsinnsentscheidung einer dieser  Aufsichts-"Behörden", bei denen die Ahnung von nichts oft sehr ausgeprägt ist.