20.09.2017 14:02 - bearbeitet 20.09.2017 14:02
nmh schrieb:bitte verunsichere den neuen Kunden nicht! Die Geschichte mit dem Plutonium habe ich von einem hohen Manager bei comdirect auch schon gehört, er berichtet mir, dass sie in einem solchen Fall wirklich keine andere Möglichkeit haben als das Konto zu kündigen.
Danke, @nmh für die Ergänzung. Hat der Manager seine Behauptung auch substantiiert? "Es gibt keine andere Möglichkeit" ist Manager-Sprech für "Ich habe keine Ahnung und weder Zeit/Lust/Wissen/Fähigkeiten um das herauszufinden"
20.09.2017 14:17 - bearbeitet 20.09.2017 14:24
20.09.2017 14:17 - bearbeitet 20.09.2017 14:24
Natürlich gibt es immer mehr als eine Möglichkeit. Das liegt schon in der Natur des Begriffs Möglichkeit. Gäbe es nicht mehr als eine, wäre selbst die eine keine Möglichkeit. (Siehe: Ernst Bloch, Die Schichten der Kategorie Möglichkeit, besonders interessant ab S. 213, zum Begriff des "formalen Kannseins".)
Bei der Einreise in die USA wird man gefragt, ob man Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist. Natürlich ist es möglich, diese Frage mit "ja" zu beantworten und gleichzeitig kein Mitglied einer solchen Vereinigung zu sein. Ist es eine gute Idee einmal auszuprobieren, ob man die Einreisebehörden von dieser Möglichkeit überzeugen kann? Ich glaube nicht.
20.09.2017 14:26 - bearbeitet 20.09.2017 14:33
Frnk schrieb:sein. Ist es eine gute Idee einmal auszuprobieren, ob man die Einreisebehörden von dieser Möglichkeit überzeugen kann? Ich glaube nicht.
Ich rate dringend vom Versuch ab. Wahrscheinlich würde es gelingen, aber damit begehst du ein Bundesstaatsverbrechen (18 U.S.C. § 1001) ("making false statements"). Dafür gibt es dann bis zu 8 Jahre Aufenthaltserlaubnis.
am 20.09.2017 14:33
Yepp. Ebenso verletzt der Handel mit Plutonium nicht nur die Geschäftsbedingungen einer Bank sondern ist auch ein Straftatbestand.
Danke, @dg2210, für die deutliche Warnung. Ich wollte hier keinen Leser zu einem solch absurden Experiment anstiften.
am 20.09.2017 14:43
Also, ich kreuze bei der Einreise nach USA auf dem Formular immer "ja" bei der Frage an: "Beabsichtigen Sie, den Präsidenten der USA zu ermorden?"
Hatte noch nie Probleme deswegen.
nmh
20.09.2017 15:03 - bearbeitet 20.09.2017 15:03
Frnk schrieb:Yepp. Ebenso verletzt der Handel mit Plutonium nicht nur die Geschäftsbedingungen einer Bank sondern ist auch ein Straftatbestand.
Ich will jetzt nicht allwissend erscheinen, muss aber doch ein paar Sachen richtigstellen (für die Leser, die über die Suchfunktion auf diesen Beitrag stossen).
Plutonium gibt es in Deutschland nicht an jeder Strassenecke zu kaufen, und das ist auch gut so.
Abgesehen davon, daß in diesem Beitragsstrang nirgends vom Handel die Rede ist, so finde ich auch in den comdirect AGBs keinen entsprechenden Passus.
Selbst wenn man (rein spekulativ) annähme, "Plutonium" würde sich auf das Element mit der Ordnungsnummer 94 beziehen, so wäre deine Aussage unrichtig. Verboten (§328 StGB, §2(1,2) AtG) wäre der unerlaubte Handel mit erheblichen Mengen.
20.09.2017 15:11 - bearbeitet 20.09.2017 15:18
nmh schrieb:Also, ich kreuze bei der Einreise nach USA auf dem Formular immer "ja" bei der Frage an: "Beabsichtigen Sie, den Präsidenten der USA zu ermorden?"
Hatte noch nie Probleme deswegen.
nmh
...Warscheinlich, weil du noch nie in die USA eingereist bist. Hier sind die echten Fragen: (der Vollständigkeit halber: hättest du tatsächlich vor, den Präsidenten umzubringen und würdest das auch sagen, so wäre dies kein "false statement" und ziemlich sicher unter dem "first amendment" zulässig). Ich schätze, dass 80% der Einreisenden die Frage "B" (moral turpitude) überhaupt nicht verstehen.
am 20.09.2017 15:14
Ich entschuldige mich bei @Sheldor dafür, dass dieser Beitragsstrang inzwischen internationales Strafrecht diskutiert.
am 20.09.2017 15:29
Von "erheblichen Mengen" sagt der Paragraph aber nichts, oder? 😉
Für Ottonormalverbraucher ohne Genehmigung ist schon "herstellen, aufbewahren, befördern, bearbeiten, verarbeiten oder sonst verwenden, einführen oder ausführen"im Nanogrammbereich nicht erlaubt (denn Plutionium ist schon in gaaaanz kleinen Mengen ungesund). Also selbst wenn der Verwendungszweck nicht auf Handel hindeutet, wird man schon eine gute Begründung brauchen: "Die Tochter meines Kollegen heißt mit Vornamen Plutonium und ich habe ihr nur was zur Kommunion überweisen wollen!"
am 20.09.2017 15:48
Frnk schrieb:Von "erheblichen Mengen" sagt der Paragraph aber nichts, oder? 😉
Für Ottonormalverbraucher ohne Genehmigung ist schon "herstellen, aufbewahren, befördern, bearbeiten, verarbeiten oder sonst verwenden, einführen oder ausführen"im Nanogrammbereich nicht erlaubt (denn Plutionium ist schon in gaaaanz kleinen Mengen ungesund). Also selbst wenn der Verwendungszweck nicht auf Handel hindeutet, wird man schon eine gute Begründung brauchen: "Die Tochter meines Kollegen heißt mit Vornamen Plutonium und ich habe ihr nur was zur Kommunion überweisen wollen!"
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft (...)