am 16.02.2017 22:13
Habe eben meine Jahreserträgnisaufstellung heruntergeladen. Für diesen Service verlangt Comdirect 19,90€.
Ich empfinde die Höhe der Gebür als vollkommen unakzeptabel. Dem steht von Seiten der Comdirect kein entsprechender Aufwand gegenüber.
Will es Comdirect sich wirklich leisten, so seine Kunden zu verärgern?
Ich erwarte, dass so eine Aufstellung, die ich auch noch selbst drucken muss, als kostenloser Service zur Verfügung gestellt wird!
am 16.02.2017 22:37
Da muss ich Dir vollkommen Recht geben,
zumal mit diesem Papierkram sowieso niemand etwas anfangen kann. (Da kannst Du Dir besser ein paar BILD-Zeitungen kaufen, da steht wenigstens was drin, was Du noch nicht weißt.)
kroko
am 16.02.2017 22:38
Da muss ich Dir vollkommen Recht geben,
zumal mit diesem Papierkram sowieso niemand etwas anfangen kann. Da steht sowieso nichts drin, was Du nicht weißt. (Da kannst Du Dir für das Geld besser ein paar BILD-Zeitungen kaufen, da steht wenigstens was drin, was Du noch nicht weißt.)
kroko
am 16.02.2017 22:53
Oder 12 Kölsch, oder 1 Maß mit Brezel, oder 2 Seidel.
Immer noch besser wie den Ordner zu füllen.
Zum Wohl .
kölle
17.02.2017 08:05 - bearbeitet 17.02.2017 09:19
Hallo @Hellmut,
wenn Du versuchst, Deinen verständlichen Ärger etwas zu zügeln, und stattdessen mal freundlich bei comdirect nachfragst, ist es gut möglich, dass sie Dir - als gutem Kunden - die Gebühr erstatten. Hat bei mir jedenfalls schon oft funktioniert.
Viel Erfolg dabei und viele Grüsse aus einem verregneten München
nmh
am 17.02.2017 11:30
Die Erträgnisaufstellung ist ein Nischenprodukt, das nur von ganz wenigen Kunden benötigt wird, aber für Bank einen erheblichen EDV-Pflegeaufwand erfordert (alle steuerrechlichen Änderungen müssen in das Erträgnisaufstellungsprogramm eingearbeitet werden).
Ich halte es für richtig, dass die comdirect die Kosten auf die Kunden umlegt, die das Produkt wirklich nutzen, statt alle Kunden damit zu belasten.
am 17.02.2017 11:54
Für die Steuer reicht ja die Jahressteuerbescheinigung und die ist kostenlos.
am 22.02.2017 09:49
Wozu benötigt man eine Erträgnisaufstellung, wenn ich meine Umsätze bzw. die Nachrichten in der Postbox durchforsten kann ?
am 31.05.2022 11:14
kann sein, dass zum Einkommensnachweis für Behörden und vor Gericht (z.B. wenn Unterhaltspflicht geprüft wird) eine Erträgnisaufstellung nützlich ist bzw. gefordert wird. Wenn man selbst eine GuV aus den Wertpapierabrechungen und Ertragsabrechnungen erstellt, könnte man da leicht was weglassen... also absichtlich manipulieren.