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Depotwechsel aus dem Ausland - Übertragung Verlusttöpfe und Übermittlung Anschaffungsdaten

fireball8
Experte
78 Beiträge

hallo zusammen,

ich habe zahlreiche beiträge hier gelesen und bin begeistert von der qualität und dem tempo der beantwortung! leider nichts genaues zu meinen fragen gefunden.

 

es wäre super klasse wenn ich eine rasche antwort bekommen könnte ( am liebsten gestern :).

es brennt mir sozusagen unter den nägeln da der depotübertragsauftrag von meiner bisherigen depotbank die in einem benachbarten eu ausland ansässig ist, zu meiner neuen deutschen depotbank meiner wahl unmittelbar bevor steht.

 

die comdirect ist zusammen mit 1 weiteren bank im rennen meine neue depotbank zu werden. mein hauptauswahl kriterien service qualität, transparenz, bestandskunden umkümmerung danach erst der kostenfaktor.

 

meine fragen:

1) stimmt es das verlusttöpfe von meiner im eu ausland ansässigen depotbank von der comdirect oder überhaupt von keiner deutschen depotbank übernommen werden können?

2) stimmt es, dass bei aktien ( us und europäische werte ) die übertragen werden sollen, bei denen während meiner haltedauer kapitalmaßnahmen ( also vor dem übertrag) durchgeführt wurden, von der comdirect die von meiner ausländischen depotbank bereit gestellten anschaffungsdaten ( keine taxbox möglich ) NICHT mit übernommen werden, sondern so behandelt werden wie wenn keine anschaffungsdaten übermittelt  wurden?

3) falls ja, um welche kapitalmaßnahmen kann es sich dabei handeln/ sind denkbar?

3a) war z.b. der vodafone - verizon deal im feb. 2014 auch eine derartige kapitalmaßnahme die dazu führt dass keine anschaff.daten nach dem übertrag hinterlegt werden ? damals wurde der einstandskurs der vodafone aktien ( aktuelle vodafone isin: GB00BH4HKS39 ) wenn ich mich richtig erinnere nach oben korrigiert, die stückzahl reduziert, eine neue isin vergeben und zusätzlich verizon aktien neu eingebucht.

3b) war national grid ca. april/mai 2017 wo der einstandskurs nach oben gesetzt wurde, die stückzahl nach unten eine derartige kapitalmaßnahme die zur nicht übernahme der anschaffungsdaten führt?

4) zählt eine stockdividende die im zuge eines dividenden wahlrechts zwischen bar und stockdividende in anspruch genommen wurde ( unilever ) als kapitalmaßnahme auch wenn dies nur ein einziges mal der fall war ?

5) kann durch entsprechende unterlagen erwirkt werden dass bei kapitalmaßnahmen die anschaff.daten von der comdirect doch übernommen werden? welche nachweise genau und von wem?

6) ist es korrekt dass bei allen aktien mit kapitalmaßnahmen während meiner haltefrist ( vor dem übertrag),  dadurch zum zeitpunkt des verkaufs aus dem neuen deutschen depot heraus in der zukunft, die sog. ersatzbesteuerungsgrundlage anwendung findet, die besagt dass falls keine anschaffungsdaten hinterlegt sind, 30% vom verkaufserlös pauschal als gewinn angenommen werden und davon die abgelt.st. + soli + ki.steuer falls zutreffend abgeführt werden? 

6a) macht es sinn aktien positionen bei denen klar ist dass z.b. die comdirect keine

 anschaffungsdaten anerkennen und somit nicht übernehmen wird, noch jetzt im derzeitigen depot vor dem übertrag zu verkaufen?

7) wie ist eure erfahrung mit der korrektur dieser pauschalversteuerung im rahmen der einkommensteuererklärung - welche belege will das finanzamt genau sehen - reichen meine kauf- und verkaufsabrechnungen digital als pdf von mir gespeichert?

7a) was passiert wenn ich dem finanzamt einen verlust in der steuererklärung nachweisen kann - bekomme ich sämtliche bezahlte steuern zurück und zusätzlich einen verlustvortrags bescheid?

😎 wie lange maximal kann eine depotübertragung aus dem benachbarten eu ausland dauern wenn dort ausschliesslich wohlbekannte us und eu bluechip aktien lagern ?

 

sorry für diese umfangreichen fragen aber ich muss doch so einiges vor dem übertrag genau wissen um nicht grosse steuerliche überraschungen in der zukunft zu erleben und um evtl. erst mal noch vor dem übertrag zweckdienliche transaktionen durchzuführen - z.b. glattstellen von positionen mit  entsprechenden positionen, was jedoch aufgrund von hohen buchgewinnen die allerletzte variante wäre.

 

so und nun ein herzlichsten DANKE vorab für alle eure sicherlich hilfreichen antworten und für die mühe!

so oder so wünsche ich auch frohe vorweihnachtliche tage!

3 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @fireball und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Ich habe mich mit unseren Steuer- & Depotübertragung-Experten kurzgeschlossen. Zu deinen Fragen können wir dir so viel sagen:

 

1. Verlustverrechnungstöpfe werden nur Depotüberträgen innerhalb Deutschlands übertragen – und dann auch nur bei Gläubigeridentität (Auftraggeber und Empfänger müssen identisch sein, Depot nach Übertrag ohne Bestand).


2. Generell kann man dies so nicht sagen. Bei steuerneutralen Maßnahmen (bspw. Aktiensplits, steuerfreie Umtäusche etc.) können wir die Anschaffungsdaten i. d. R. übernehmen. Wenn es sich um steuerpflichtige Maßnahmen gehandelt hat, muss man den Einzelfall prüfen. Wenn wir den Sachverhalt eindeutig prüfen / bewerten können und die abgebende Bank eindeutige Daten liefert, können wir die Einstandsdaten meist hinterlegen. Es hängt daher in großem Maße von der Qualität der gelieferten Daten ab. Eine Garantie, ob eine Datenübernahme möglich ist, können wir im Voraus nicht abgeben.


3. siehe 2.  


3a. und 3b. Einzelfallprüfung, abhängig von den gelieferten Daten (siehe 2.)


4. Grundsätzlich ist auch bei eingebuchten Stockdividenden eine Hinterlegung der Anschaffungsdaten möglich, jedoch auch hier wieder abhängig von der Datenqualität.


5. Wie bereits oben beschrieben, hängt es wesentlich von der Datenqualität ab, ob die Daten hinterlegt werden können. Wir benötigen jeweils den genauen Anschaffungstag und den entsprechenden Anschaffungskurs bzw. den Gesamtwert der Position. Darüber hinaus sind Angaben, ob ein Gläubigerwechsel vorliegt, notwendig. Diese Daten müssen zweifelsfrei nachvollziehbar sein und dürfen keinen Spielraum für Interpretationen zulassen. Wir unternehmen in diesem Zusammenhang keine Nachforschungen.


6. Falls keine Anschaffungsdaten hinterlegt werden können, werden die Papiere mit einen Pauschalkennzeichen eingebucht. Bei einer zukünftigen Veräußerung findet eine Pauschalbesteuerung (Ersatzbemessungsgrundlage) Anwendung. Dies bedeutet, dass 30 % des Veräußerungserlöses besteuert werden.


6a. Das kommt darauf an, wie die Besteuerung des Verkaufs dieser Papiere bei der aktuellen Bank erfolgen wird. In der Regel erfolgt im Ausland keine Besteuerung beim Verkauf, da dies im Nachgang in der Einkommensteuerveranlagung in Deutschland geregelt werden muss. Hier muss du für dich entscheiden, welches Verfahren für dich komfortabler ist.   


7. Die Ersatzbemessungsgrundlage (siehe 6.) wird in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann u. U. in der Einkommensteuerveranlagung auf Basis von Kauf-/Verkaufsabrechnungen sowie eventuell Übertragungsbelegen etc. korrigiert werden. Auch hier gilt: Je besser und eindeutiger die eingereichten Unterlagen, desto unproblematischer ist eine Korrektur.


7a. Es sollte eine Steuererstattung erfolgen. Nicht verbrauchte Verluste werden auf Ebene des Finanzamts vorgetragen und können im Rahmen von Steuerveranlagungen in den Folgejahren verrechnet werden.


8. Da kann man keine allgemeine Aussage treffen. Dies ist auch individuell abhängig von den Verarbeitungswegen der beteiligten Kreditinstitute, Lagerstellen der Wertpapiere etc. Im Regelfall kann man mit 1 – 2 Wochen rechnen.

 

Ich hoffe, dass dir diese Infos weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne bei uns.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

 

fireball8
Experte
78 Beiträge

@SMT_Erik:

herzlichen dank für diese raschen, ausführlichen und durch die codi steuerabteilung abgesicherten informationen!

kompliment, ich finde das wirft ein gutes licht auf den kundenservice der comdirect und lässt eine professionelle bemühte betreuung als aktiver kunde erhoffen.

 

ich hatte bei meinen fragen noch vergessen zu erwähnen dass kein gläubigerwechsel beim übertrag stattfindet.

 

zu frage 😎

kundenberater der comdirect haben mir bisher 4 - 6 wochen genannt zur zeitdauer wie lange ein dep.übertrag aus dem ausland i.d. regel dauern kann. ist somit in den 4-6 wochen dann wenn ich die 1-2 wochen aus deiner antwort nehme, schon entsprechend ein dicker puffer eingerechnet?

 

off topic: praxis erfahrung bzgl. formale anforderungen an einen tax voucher schweiz für rückforderung ausl. quellensteuer:

ich weiss dass bei maschineller erstellung des tax vouchers auch der name der erstellenden/ verantwortlichen bankmitarbeiters vermerkt sein soll. reicht es nach erfahrung der hier mitlesenden auch wenn der voucher abgestempelt wir und nur 2 fach unterschrieben ist jedoch kein expliziter name dabei steht? wie genau sind die eidgenossen hier?

 

dir erik und allen anderen hier wünsche ich besinnliche festtage und ein frohes weichnachstfest und dankeschön!

 

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @fireball8,

 

vielen Dank für dein Lob. 🙂 Die ein bis zwei Wochen für Depotüberträge aus dem Ausland haben meine Kollegen sehr optimistisch eingeschätzt. Es kommt auf die Papiere im Depot an. Je nach Verwahrart und Lagerstelle kann es in Einzelfällen auch länger dauern. Deshalb sind die vier bis sechs Wochen wohl die passende Messlatte, bis der Gesamtbestand eines Depots übertragen ist.

 

Ich wünsche dir auch frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr

Erik