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Bestandskunden erhalten AGBs/PLV auf CD?

kammann
Experte ★★
253 Beiträge

Hallo,

ich habe online ein neues Unterkonto(Währungskonto) eröffnet, dann erst einmal zwei Tage gar nichts gehört. Heute kam ein neutral gehaltenes Anschreiben "vielen Dank, dass Sie sich für ein weiteres Produkt von comdirect entschieden haben" samt CD mit AGBs, Preis- und Fernabsatzinformation.

Laut Anschreiben sei die comdirect "aus gesetzlichen Gründen" verpflichtet, mir diese Information zukommen zu lassen.

 

Liebe comdirect, das kann doch nicht Euer Ernst sein. Eine CD hat mir zuletzt AOL vor 15 Jahren zugeschickt, ein CD-Laufwerk besitze ich seit 5 Jahren nicht mehr. Ihr seid eine Online-Bank, es gibt eine elektronische Postbox, AGBs usw sind online abrufbar und als Bestandskunde werde ich doch auch auf elektronischem Weg über Änderungen informiert. Ja, das Fernabsatzgesetz schreibt für Belehrungen die "Textform" vor - aber das schließt eine einfache E-Mail ein.

In der heutigen Zeit CDs zu verschicken ist schlicht herausgeworfenes Geld und eine Umweltbelastung obendrein.

Randnotiz: Die Daten auf der CD haben den Stand von September 2018. Über die ab März geltenden Preiserhöhungen im Wertpapierhandel wurde dann nochmals per Papiereinleger informiert. Das Ganze Schreiben kann also in die Papiertonne und die CD in den Restmüll.

 

"Online" bezieht sich bei der comdirect wohl nur auf den Bestellvorgang eines neuen Produkts. Der Rest passiert offline.

 

 

 

13 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ich fürchte, mit der Textform täuschst du dich. Art. 246b § 2 EGBGB spricht davon, daß die Bedingungen und bestimmte weitere Informationen „auf einem dauerhaften Datenträger“ mitgeteilt werden müssen.

 

Nun bist du Bestandskunde, und eigentlich reicht es einmal zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Deswegen vermute ich, daß bei dir § 312 Abs. 5 S. 4 BGB zugeschlagen hat: „Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe (…)“ und löst damit die Übermittlungspflicht erneut aus. Vielleicht warst du länger nicht aktiv; vielleicht gilt die erstmalige Einrichtung eines Währungskontos auch als Vorgang anderer Art …

kammann
Experte ★★
253 Beiträge

"Dauerhafter Datenträger" ist in § 361a Abs.3 BGB definiert:

(1) Informationen oder Erklärungen sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt.

und weiter:

(2)Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft den Unternehmer.

Die von der comdirect per einfachem Brief zugesandte CD erfüllt weder (1) - ich kann die CD nicht lesen - noch (2) es gibt keine Zustellbestätigung.

Ein elektronisches Postfach wie es die comdirect bietet, erfüllt hingegen die Erfordernisse eines "dauerhaften Datenträgers".

 

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Freut mich das Du keine anderen Probleme hast und Dir ober so etwas Gedanken machen kannst.

#First World Problem

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @kammann,

 

wir denken über dieses Thema - und gerade im Zeitalter der Digitalisierung - immer mal wieder nach. Dein Feedback ergibt einen weiteren Strich auf der Wunschliste.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

 

 

Kutzi
Autor ★
6 Beiträge

Hab die CD auch bekommen - Comdirect hätte aber noch ein CD-Laufwerk mit bepacken sollen damit ich die auch lesen kann Smiley (fröhlich)

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Da hast Du Dein CD Laufwerk.

 

https://www.comdirect.de/cms/haeufig-ausgewaehlte-formulare.html 

 

Kannst Du die AGB´s jetzt lesen?

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@Kutzi  schrieb:

Hab die CD auch bekommen - Comdirect hätte aber noch ein CD-Laufwerk mit bepacken sollen damit ich die auch lesen kann Smiley (fröhlich)


Nur mal so, reine CD-Laufwerke gibt es kaum noch auf dem Markt,

üblich sind mittlerweise DVD-Brenner, diese können auch CDs lesen und

gibt es oft ab ca. 20 € zu kaufen.

Kutzi
Autor ★
6 Beiträge

Das mag ja alles sein. Ich hab nur versucht durch die Blume zu sagen, dass in Zeiten in denen CD-Laufwerke eigentlich überflüssig sind es meines Erachtens Geld und Resourcenverschwendung ist sinnlos CDs durch die Gegen zu schicken. Möchte nicht wissen bei wie vielen Leuten die einfach in den Müll geht ohne jemals geöffnet wurden zu sein.

donaldduck
Autor ★
7 Beiträge

@Kutzi  schrieb:

Das mag ja alles sein. Ich hab nur versucht durch die Blume zu sagen, dass in Zeiten in denen CD-Laufwerke eigentlich überflüssig sind es meines Erachtens Geld und Resourcenverschwendung ist sinnlos CDs durch die Gegen zu schicken. Möchte nicht wissen bei wie vielen Leuten die einfach in den Müll geht ohne jemals geöffnet wurden zu sein.


Ich finde das auch so, den ganzen Versand mit CD und zigfachen Unterlagen,

könnte man zumindest bei einer Online-Bank, in der alles auch online zur Verfügung

gestellt wird, einsparen.

 

Wenn jemand das unbedingt gedruckt auf Papier oder auch auf CD haben will,

könnte man das ja optional anbieten.

 

Nachtrag: Es ist "witzig", wie man so etwas wie die Broschüre "Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen", die fast jede Bank bei Depoteröffnung kostenlos zusendet, für fast 30 € plus 3 € Versandkosten

verkaufen will.