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Änderung Preis- und Leistungsverzeichnis, bis 13.11.2011rückbezüglich ??

Martin
Autor ★
6 Beiträge

PundL-Verz.GIF

5 ANTWORTEN

Nikoneer
Experte
86 Beiträge

Was genau ist deine Frage?

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@Martin: Die Nachricht ist aber alt, genauer vom 09.02.2011 (habe gerade in meine Postbox geschaut). Warum hast du die jetzt ausgebuddelt?

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Hallo @Martin,

 

erst einmal Herzlich willkommen in der Community. Smiley (fröhlich)

 

Wäre nett, wenn Du Deine Frage etwas konkreter stellen würdest.

 

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es ein Urteil gegenüber einer anderen Bank, dass für die Nichtausführung von Überweisungen/Lastschriften kein gesondertes Entgelt mehr verlangt werden dürfe. Das war 10-15 Euro oder so.

 

Begründung: Die Prüfung der Kontodeckung wäre eine normale Aufgabe innerhalb der Geschäftsbeziehung. Eine Sparkasse hat sogar vor gar nicht langer Zeit wegen etwas Ähnlichem etwas "auf die Nase" bekommen (XI ZR 590/15).

 

Aber irgendwie muss der Kunde dann benachrichtigt werden, weshalb für die damals per Brief übliche Benachrichtigung ein Entgelt eingeführt wurde.

 

Meiner subjektiven Meinung nach hält sich das im Rahmen.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Es war offensichtlich der 13.04.2011 und nicht der 13.11.2011, aber wie kommen Sie darauf, dass dies eine aktuelle Benachrichtigung sei, also "rückbezüglich"?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Glücksdrache  schrieb:

 

Begründung: Die Prüfung der Kontodeckung wäre eine normale Aufgabe innerhalb der Geschäftsbeziehung. Eine Sparkasse hat sogar vor gar nicht langer Zeit wegen etwas Ähnlichem etwas "auf die Nase" bekommen (XI ZR 590/15).

 

[...]

 

 


Sehe ich ebenso, 5 EUR waren zuviel, aber 1,90 EUR Entgelt sind m.E. "angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet".