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Mit P-Konto ein Juniordepot eröffnen?

Fkscorpion
Autor ★★★
58 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

folgende Situation: Eine gute Bekannte hat ein P-Konto aber würde gerne trotzdem ein bisschen Geld für ihr Kind beiseite legen.

 

Weiß jemand von euch zufällig, ob Sie mit einem P-Konto trotzdem problemlos bspw. ein Juniordepot für ihren Sohn eröffnen kann? (Der Sohn ist derzeit 6 Jahre alt und das P-Konto "läuft" voraussichtlich noch ~3 Jahre.)

 

Sie würde gerne 25€ pro Monat in einen ETF Sparplan für ihn stecken, und es ihm dann in ~12 Jahren schenken.

 

Sollte das nicht ohne weiteres möglich sein, wie "einfach" ist es, ETF Anteile zu übertragen? Sprich: Könnte ich für mein Depot dann einfach einen weiteren Sparplan anlegen (oder vorhandenen erhöhen) und dem Sohn dann nach den 3 Jahren die gekauften Anteile übertragen. (Kommen hier eventuell auch Schenkungssteuer o.ä. hinzu?)

 

Viele Grüße

5 ANTWORTEN

GordonLegacy
Experte ★★★
723 Beiträge

Hallo @Fkscorpion,

 

das P-Konto betrifft das Kind ja nicht, sollte also möglich sein.

Das Depot muss dann aber auf das Konto des Sohnes laufen.


Zur Steuer:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 16

(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb....der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro. Es würde dann erst über dem Freibetrag zu einer Steuerberechnung kommen.

 

 



-- We go to our utmost, to bring you the best --

Kial
Experte
83 Beiträge

Die Werte und Erträge im JuniorDepot gehören dem Kind. Nicht vergessen für das Kind einen Freistellungsauftrag einzurichten.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

@GordonLegacy  schrieb:

Hallo @Fkscorpion,

 

das P-Konto betrifft das Kind ja nicht, sollte also möglich sein.

Das Depot muss dann aber auf das Konto des Sohnes laufen.


Zur Steuer:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 16

(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb....der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro. Es würde dann erst über dem Freibetrag zu einer Steuerberechnung kommen.

 

 


Wenn Fkscorpion mit dem Kind nicht verwandt ist, wäre der Freibetrag "nur" 20.000 €, sollte für dieses Szenario jedoch ausreichen. 25 x 36 = 900, und mit Kurssteigerungen vielleicht um die 1.000.

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

sollte für dieses Szenario jedoch ausreichen. 25 x 36 = 900, und mit Kurssteigerungen vielleicht um die 1.000.

Bei den o. erwähnten zwölf Jahren sind es aber 144 x 25 € = 3600 €, mit Kursgewinnen vielleicht 4000-5000 €, also auch nicht weiter relevant. 🙂

 

Zusätzlich hoffen wir einmal für die Betroffene, dass sie in 12 Jahren kein P-Konto mehr braucht.

 

Edit: können ihre Gläuber von Ihr verlangen, dass sie zuerst ihre Schulden abzahlt und dann erst anfängt für ihr Kind etwas zurückzulegen?

Kial
Experte
83 Beiträge

Was sie mit ihrem pfändungsfreien Einkommen macht ist ihre Sache. Dafür gibt es ja die Berechnung. Hauptsache am Monatsende bleibt nichts über.

 

Schwieriger wird es bei einem Hartz IV Bezug. Hier wird meines Wissens Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet. Zu dieser Gemeinschaft gehören die im Haushalt lebenden Kinder. Inwieweit dann auf das Eigentum der Kinder zugegriffen wird weiß ich nicht.